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Titel:
20 Jahre Frauenstimmrecht
Thema: Politik
Ort: Appenzell Ausserrhoden (Karte anzeigen)
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Datum: 03.05.2009
Standort: Kantonsbibliothek Appenzell Ausserrhoden
Urheber/-in: SR DRS, Regionaljournal Ostschweiz
Beschreibung:
Am Sonntag, 30. April 1989, hat die Landsgemeinde in Appenzell Ausserrhoden das Frauenstimmrecht eingeführt. Ein Ereignis mit Folgen: Kurz danach war Ausserrhoden der Kanton mit dem grössten Frauenanteil in der Regierung, die Landsgemeinde wurde abgeschafft, der Kanton veränderte sich. Pius Kessler spricht mit dem damaligen Landammann Hans Ueli Hohl.
Geschichte:
Die Mehrheit der Kantone führte das Frauenstimm- und Wahlrecht auf kantonaler und Gemeindeebene kurz vor oder nach der eidgenössischen Abstimmung von 1971.
Nur die beiden Halbkantone Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden weigerten sich noch jahrzehntelang, auf kantonaler und Gemeindeebene nachzuziehen. In den 1980-er Jahren nahm der Druck der öffentlichen Meinung auf die Appenzeller stetig zu. Die Männer in Appenzell Ausserrhoden ergriffen 1989 die letzte Chance, den längst überfälligen Schritt zu vollziehen. Doch in Appenzell Innerrhoden tat sich immer noch nichts.
Seit der ersten schriftlichen Verfassung der Schweiz von 1798 gaben die Texte der eidgenössischen und der kantonalen Verfassungen nie ausdrücklich Aufschluss darüber, ob mit dem Begriff "Stimmbürger" nur Männer oder eben auch Frauen gemeint seien. Während vor 200 Jahren im damaligen gesellschaftlichen Kontext wohl selbst fortschrittliche Leute davon ausgegangen wären, dass die Frauen nicht mitgemeint seien, schien eine solche Interpretation gegen Ende des 20. Jahrhunderts in Westeuropa doch einigermassen anachronistisch [unzeitgemäss]. Allerdings hatten alle anderen Kantone ihre Verfassungen oder zumindest ihre Wahlgesetze ausdrücklich angepasst, um das Frauenstimmrecht einzuführen. Doch am 27.11.1990 entschied das Bundesgericht, dass zur Einführung des Frauenstimmrechts in Appenzell Innerrhoden weder eine Verfassungs- noch eine Gesetzesänderung und somit auch keine Volksabstimmung notwendig sei, es genüge vielmehr, die bestehenden Texte so zu interpretieren, dass die Frauen mitgemeint seien. Der Entscheid des Bundesgericht überraschte weniger in der Sache (Einführung des Frauenstimmrechts) als in der Argumentation. Das Bundesgericht konnte sich in der Sache auf den 1981 eingeführten Gleichstellungsartikel der Bundesverfassung sowie auf den Grundsatz berufen, dass Bundesrecht Vorrang vor kantonalem Recht hat. Die Kröte aus Bern wurde denn auch in Appenzell Innerhoden innert nützlicher Frist, wenn auch widerwillig geschluckt.
Chronologie:
1971 Einführung des Frauenstimmrechts auf eidgenössischer Ebene und auf Ebene der Gemeinden
1989 Einführung des Frauenstimmrechts im Kanton Appenzell Ausserrhoden
1991 Einführung des Frauenstimmrechts im Kanton Appenzell Innerrhoden
Literatur:
Voegeli, Yvonne: Art. "Frauenstimmrecht". http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D10380.php (22.11.2009).
Tags:
Politik, Appenzell Ausserrhoden, Frauenstimmrecht, Tonträger, Landsgemeinde, Hohl Hans Ulrich, Walzenhausen, Audio
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