«Zeitzeugnisse» entstand 2013 zum 500. Jahrestag der Aufnahme des Standes Appenzell in die Eidgenossenschaft.
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Appenzeller Geschichten in Wort und Bild
Lassen Sie sich inspirieren! Tauchen Sie ein in die Geschichte der beiden Kantone im Nordosten der Schweiz!
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Titel:
Appenzeller Bundesbrief
Beschreibung:
Appenzeller Bundesbrief von 1513. Urkunde, mit der das ungeteilte Land Appenzell und die 12 eidgenössischen Orte den Beitritt des Appenzellerlandes zur Eidgenossenschaft vereinbarten. Pergament mit angehängten Siegeln der 13 Orte: (vlnr) Zürich, Bern, Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug, Glarus, Basel, Freiburg, Solothurn, Schaffhausen, Appenzell. Der Vertragsabschluss erfolgte am 17. Dezember 1513 in der Stadt Zürich.
Die Aufnahme als Vollmitglied in die Eidgenossenschaft hatte für das Land Appenzell hohe politische und wirtschaftliche Bedeutung. Der Bundesbrief vom 17. Dezember 1513 verpflichtete die Appenzeller und die Eidgenossen zu gegenseitiger Hilfe im Kriegsfall und zu Neutralität untereinander. Zudem förderte der Bund mit den Eidgenossen die Ablösung der letzten herrschaftlichen Abhängigkeiten vom Kloster St.Gallen. Weiter garantierte er gegenseitige Handelsfreiheit und ermöglichte den Appenzellern eine Teilhabe am Sold und an durch die Eidgenossenschaft eroberter Kriegsbeute.
Die Bestimmungen der Bündnisurkunde sind im Einzelnen (Link zu Umschrift und Übersetzung): die Pflicht zu gegenseitiger Hilfeleistung bei Konflikten (1), die Pflicht zur Vermittlung bei Konflikten unter den Bündnispartnern (2), die Garantie von Handelsfreiheit (3), die Verpflichtung der Appenzeller, keine neuen Bündnisse einzugehen noch Krieg anzufangen ohne Einverständnis ihrer Bündnispartner sowie auf deren Verlangen einen angebotenen Waffenstillstand oder Frieden zu akzeptieren (4), die Pflicht zur Neutralität bei Konflikten unter den Bündnispartnern und zu allfälliger Friedensschlichtung (5), den Vorbehalt der römischen Kirche, des römischen Reichs sowie des Bündnisses der vier eidgenössischen Schirmorte Zürich, Luzern, Schwyz und Glarus mit der Abtei St.Gallen (6), das Einverständnis zu künftigen Änderungen der Bündnisbestimmungen (7), die periodische Erneuerung des Bundesschwurs (8), den Vorbehalt älterer Bündnisse (9). Die wohl wichtigste Bestimmung für die Appenzeller war jene, welche ihnen nun wie allen anderen Vollmitgliedern ihren Anteil an Sold, Kriegsbeute und den Einnahmen aus zukünftig eroberten Gebieten garantierte (1). Nicht Teil des Vertrags, aber Folge der Aufnahme an sich ist die Tatsache, dass die Appenzeller künftig Sitz und Stimme in der Tagsatzung hatten. Über ihre Vertreter konnten sie direkt Anliegen vorbringen, mitdiskutieren und mitbestimmen.
Die Urkunde wurde von allen 13 Bundesgliedern besiegelt und damit rechtsgültig beglaubigt. Die Reihenfolge der Siegel von links nach rechts spiegelt die Machtverhältnisse innerhalb der Eidgenossenschaft zu jener Zeit. An erster Stelle finden sich die repräsentativen, grossen Siegel der Städte Zürich, Bern und Luzern. Erst danach folgen jene der alten Reichsländer, deren erste Bünde mit den drei Städten in das ausgehende 13. Jahrhundert zurückreichen, nämlich von Uri, Schwyz und Unterwalden. Die Reihe wird fortgesetzt durch die Hoheitszeichen der Orte Zug, Glarus, Basel, Freiburg, Solothurn, Schaffhausen und zuletzt Appenzell.
Die Bündnisurkunde von 1513 ist in einem Deutsch verfasst, das weit weg vom heutigen Schriftdeutsch ist. Eher noch erinnert die Sprache an den in der Ostschweiz verbreiteten Dialekt. Wie ein spätmittelalterliches Gespräch oder die Lesung eines Textes klangen, wissen wir nicht. Dennoch wurde die Bündnisurkunde als Audiodatei aufgezeichnet, um einen Eindruck zu erhalten, wie die Lektüre geklungen haben könnte (Link Audiodatei). Die Kombination von erstens Urkunden-Abbildung, zweitens Umschrift des Originaltextes, drittens Textübersetzung in heutiges Deutsch und viertens Urkunden-Lektüre der Umschrift des Originals ermöglicht die Wahrnehmung über verschiedene Sinne. Bei der Übersetzung wurde darauf geachtet, den Satzbau möglichst wenig zu verändern.
