Zeitzeugnisse

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Titel:

Keiner weiss von nichts

Thema: Politik

Ort: Appenzell Ausserrhoden    (Karte anzeigen)

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Datum: 15.05.1983

Masse: 20 x 26,5 cm

Standort: Archiv «Beobachter»; Staatsarchiv Appenzell Ausserrhoden, D.54-05

Urheber/-in: Der Schweizerische Beobachter

Beschreibung:

Frontbild der Ausgabe des «Schweizerischen Beobachters» vom 15. Mai 1983. Zu sehen sind drei Männer mit Zylinder, die sich Augen, Ohren und Mund zu halten. Auf Hügeln verstreut sind vier Häuser erkennbar, aus deren Fenstern Personen um Hilfe schreien. Im Hintergrund steht der Säntis vor einem rot glühenden Himmel. Darunter steht der Beitragstitel: «Ausserrhoder Heime: Keiner weiss von nichts».
 

Geschichte:

Hohe Wellen schlug der Artikel im «Schweizerischen Beobachter» vom 15. Mai 1983. Unter dem Titel «Der Schlaf der Gerechten – Heimaufsicht in Appenzell Ausserrhoden» wurde die fehlende Heimaufsicht in Appenzell Ausserrhoden kritisiert. Skandalträchtige Aussagen von Zöglingen über Körperstrafen und Erniedrigungen wurden abgedruckt und mit einem Bild des späteren Globi-Illustrators Heiri Schmid auf der Frontseite untermauert: Drei Regierungsvertreter mit Zylinder halten sich Augen, Ohren und Mund zu, während hinter ihnen Menschen aus den Fenstern von Häusern um Hilfe rufen

Der «Beobachter» hatte bereits in den 1970er-Jahren über unhaltbare Zustände in Heimen berichtet und war damit ein wichtiges Sprachrohr der Heimkritik. Diese war stark von der aus der 68er-Bewegung entstandenen «Heimkampagne» geprägt, die mit Demonstrationen und anderen Aktionen auf die Bedingungen in den Heimen aufmerksam machen wollte. In einigen Kantonen wurde daraufhin die Ausbildung des Personals verbessert und eine gesetzliche Heimaufsicht geschaffen – nicht so in Ausserrhoden. Dies, obwohl der Kanton über eine lange Tradition im Heimwesen verfügte und 1983 etwa 22 öffentliche und 30 private Heime und Anstalten verschiedenster Art aufwies. Im Gegensatz dazu verzeichnete Innerrhoden im selben Jahr insgesamt gerade mal sechs Heime.

1983 kritisierte der «Beobachter», Ausserrhoden unternehme nichts, um «die Rechte der Schwächsten» zu schützen, was sich an Aussagen von Jugendlichen aus «Skandalheimen» zeige: «Der neue Heimleiter hat schon drei Kollegen durch Ohrfeigen das Trommelfell verletzt.» «Wir mussten uns alle (40 Buben) nackt ausziehen […] dann wurde jeder durch Tanti [Frau des Heimleiters] abgespritzt.» Auch den Fall der Arbeitserziehungsanstalt Kreckelhof in Herisau, der 1978 publik wurde, nahm der «Beobachter» wieder auf. Damals wurde bekannt, dass Zwangsarbeit und das Ruhigstellen der Störenfriede mit Tränengas zur Erziehungspraxis gehörten. Die Anstalt wurde 1981 zwar geschlossen, trotzdem habe der Kanton aber nichts zur besseren Kontrolle der Heime getan. Auch der Verein Appenzellischer Heimvorsteher und die Frauenzentrale traten 1983 mit der Forderung nach einer kantonalen Heimaufsicht an den Regierungsrat. Dieser reagierte mit einem Gutachten und erklärte, dass die bisherige Regelung genüge, die eine Aufsichtspflicht für öffentliche Heime und Anstalten vorsah. Die Aufsicht blieb aber den meist nicht fachkundigen Kommissionen überlassen. Für die privaten Heime fehlte eine Regelung gänzlich. Da diese zudem weder bewilligungs- noch meldepflichtig waren, entzogen sie sich vollständig der Einflussnahme des Kantons.

Erst der anhaltende Austausch zwischen Heimleitern und Regierung führte zur Ansicht, dass eine Kontrolle sämtlicher Heime notwendig sei. 1987 wurde die «Stelle für Beratung und Aufsicht der Heime» geschaffen, die jedoch lediglich einen Arbeitstag pro Woche umfasste und für die keine rechtliche Regelung bestand. Die Stelle wurde nach drei Jahren mit einer Fachkommission ergänzt. 1995 wurde mit der Heimverordnung die Aufsicht der Heime für Erwachsene erstmals kantonal geregelt. Diese Aufgabe übernahm 2007 das kantonale Amt für Soziale Einrichtungen. Für Kinder- und Jugendheime waren bisher kommunale Vormundschaftsbehörden zuständig. Mit dem neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht, das am 1. Januar 2013 in Kraft getreten ist, übernimmt die kantonale Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) die Heimaufsicht.

Autorin: Mirjam Hoesli, Winterthur

Literatur:

Quellen:
Der Schlaf der Gerechten – Heimaufsicht in Appenzell Ausserrhoden. In: Schweizerischer Beobachter 09 (1983), S. 8–13.

StAAR, D.42-28-01 Heimverordnung und kantonale Richtlinien zu Heimberatung und Heimbetrieben.

StAAR, D.54-05 Schaffung einer Auskunftsstelle zum Heimwesen.

Literatur:
Diener, Thomas. Niederer, Peter: Heimaufsicht im Kanton Appenzell A.Rh. St. Gallen 1986.

Schär, Renate: «Die Winden sind ein Graus: macht Kollektive draus!» – die Kampagne gegen Erziehungsheime. In: Hebeisen, Erika et al. (Hrsg.): Zürich 68. Kollektive Aufbrüche ins Ungewisse. Baden 2008 S. 87–97.

 

Tags:

Appenzell Ausserrhoden, Heim, Zeitschrift, Heimkritik, Heimaufsicht

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