Zeitzeugnisse

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Titel:

Eine Hundwiler Landsgemeinde wird miterlebt

Thema: Politik

Ort: Appenzell Ausserrhoden    (Karte anzeigen)

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Datum: 30.04.1961

Masse: 16 mm

Standort: Privatbesitz Ernst Bänziger, Herisau; Digitalisat Kantonsbibliothek Appenzell Ausserrhoden

Urheber/-in: Nussbaumer, Erwin

Beschreibung:

Das Filmzeugnis dokumentiert einzelne rituelle Abläufe einer Ausserrhoder Landsgemeinde: Das allmähliche Sich-Versammeln des Volkes; die Ankunft der Regierung; die kulinarische Stärkung der Stimmbürger in den zahlreichen Restaurants; die Pfeifer und Trommler, welche die Bürger in den Ring rufen; das Besteigen des Stuhls durch die Regierung; die Wahlen und Abstimmungen durch Handmehr; die Eidesleistung; das Verlassen des Rings und Beieinanderstehen am Ende der Landsgemeinde, die jeweils ca. eine Stunde dauerte.

Geschichte:

Die Institution Landsgemeinde findet ihren Ursprung im Spätmittelalter. Sie war eine Institution der Länderorte, welche die frühere Kompetenz der herrschaftlichen Vögte und die gesamte Gerichtshoheit übernahm. An die Stelle des Vogtes trat der Landammann. Der Ursprung der Landsgemeinde kann nicht vollumfänglich geklärt werden, die Anfänge in Appenzell reichen ins Jahr 1378 zurück, ab 1403 fand sie regelmässig statt. Nach der Landteilung 1597 wurde sie in den Halbkantonen weitergeführt. Während der Helvetischen Republik von 1798-1803 wurde die Landsgmeinde verboten, mit der Mediationsakte  jedoch wieder eingeführt. In den Kantonen Zug und Schwyz wurde die Landsgemeinde schon 1848 abgeschafft, im Kanton Uri 1928. Zwischen 1996-1998 erfolgte die Abschaffung der Landsgemeinde in den Kantonen Nidwalden, Appenzell Ausserrhoden und Obwalden.

Als amtierender Landamman leitete Jakob Langenauer (1913-1981) von Urnäsch, wohnhaft in Rehetobel, am Sonntag, den 30. April 1961,  die Landsgemeinde in Hundwil.  Zwei Bundesräte waren anwesend (Ludwig von Moos und Hans Peter Tschudi) sowie die Regierungsräte von St. Gallen. Die sechs Ausserrhoder Regierungsräte und die wieder kandidierenden Oberrichter wurden bestätigt. Für den abtretenden Regierungsrat Adolf Bodmer, Trogen wurde im 3. Wahlgang der Gemeindehauptmann Hans Bänziger von Herisau in den Regierungsrat gewählt. Es folgten Ersatzwahlen für das Obergericht; der Landammann, der Obergerichtspräsident und der Landweibel wurden in ihrem Amt bestätigt. Bei den vier Sachvorlagen folgte die Mehrheit der Stimmfähigen den Empfehlungen der Kantonsregierung. Sie wurden alle in der ersten Abstimmung eindeutig angenommen: 1) Einführungsgesetz zum schweizerischen Eisenbahngesetz, 2) die Teilrevision des Gesetzes über die direkten Steuern (Einführung der Grundstückgewinnsteuer), 3) die Partialrevision der Strafprozessordnung und 4) das Volksbegehren auf Abänderung von Art. 1 des Gesetzes betreffend Sonntags-Ladenschluss (indem die beiden letzten Adventsonntage ins Verbot des Sonntagsverkaufs miteinbezogen wurden).

Der Filmausschnitt zeigt eindrücklich, dass die Ausserrhoder Landsgemeinde von einem strengen Brauchtum begleitet wurde. Wie Hanspeter Strebel festhält, hatte die Ausserrhoder Landsgemeinde einen gottesdienstähnlichen Charakter, das Ritual bestand aus sakralen und weltlich-festlichen Elementen. „Zu den festen Elementen gehörte […] der fixe Verhandlungstermin, die besondere Kleidung gewisser Teilnehmer, von der Regierung bis zu den Trommlern, Pfeifern und Spiessenmannen, der vorgeschriebene Ablauf der Verhandlungen auf dem nur für diese Zwecke genutzten ‚Stuhl’, das stille Gebet, der Eidschwur, das Singen der ‚Ode an Gott’, die Vorfahrt der Regierungsmitglieder in der Kutsche, das Tragen des Seitengewehrs als Stimmrechtsausweis […].“ 

Die besondere Kleidung der Regierung (Dreispitz, Zylinder, schwarze lange Rockschösse) war ebenso ein fester Bestandteil der Landsgemeinde wie das Seitengewehr für die Stimmberechtigten als Stimmausweis. Als Seitengewehr wurden Degen, Säbel oder Bajonett akzeptiert. 1990 wurde aufgrund der Zulassung der Frauen in den Ring allen Stimmberechtigten Stimmrechtsausweise ausgeteilt, das Seitengewehr als Stimmrechtsausweis galt nicht mehr. Zu den festen Bestandteilen einer Landsgemeinde gehörte auch der Landsgemeindestuhl, eine hölzerne Bühne mit Gerüst. Es war die Tribüne für  Regierung, Ratschreiber und Weibel. Der Landammann schwor stellvertretend für alle Amtsträger zu Beginn der Landsgemeinde. Zum Schluss der Verhandlungen erfolgte die Eidsleistung des Volkes, welche die Landsgemeinde beendete.

Autorin: Nina Sonderegger, Speicher

Literatur:

Appenzellische Gemeinnützige Gesellschaft (Hrsg.): Appenzellische Jahrbücher. Trogen, Herisau 1962.

Geschäftsordnung für die Landsgemeinde des Kantons Appenzell A. Rh. Sonntag, den 30. April 1961, in Hundwil. Besondere Beilage: Staatsrechnung vom Jahre 1960, Herisau 1962.

Stadler, Hans: Landsgemeinde. In: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 13.11.2008. http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D10239.php (23.01.2012).

Strebel, Hanspeter: Festlich und fast sakral. In: Museum Heiden. http://museum.heiden.ch/informationen/landsgemeindedossier.html (23.01.2012).

Zusatztexte:

De Eidschwur

Jedi Hand e Maneherz, Satz för Satz ziilt himmelwärts.

Of em Stuel e Mosesgstalt, riich ond arm ond jung ond alt, ernst, wie schwääre Welleschlag, ruuscht de Schwur am Landsgmäändtag.

Hergott, wenn du jedes Hoor zelle tuescht i Not und Gfohr; denn neescht au de Wille-n-aa hüt vom letschte Landsgmäändmaa.

Das ischt Chorn i dinner Hand; streusches du is gueti Land, hondertfältig, riichi Saat, gohd der uuf im chlinschte Staat.

Aus Juliuas Ammann: Appenzeller Spröch ond Liedli.

Tags:

Politik, Volksabstimmung, Appenzell Ausserrhoden, Landsgemeinde, Wahl, Film, Video

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