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Titel:
Kirchenordnung für Appenzell Ausserrhoden
Thema: Leute
Ort: Trogen (Karte anzeigen)
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Datum: 05.12.1659
Masse: 20 x 15,5 cm
Standort: Kantonsbibliothek Appenzell Ausserrhoden, App 203
Urheber/-in:
Beschreibung:
Das vorliegende Zeitzeugnis ist eine gebundene Ausgabe der Kirchenordnung von 1659 auf 141 Seiten und der Kirchenordnung von 1689 auf 90 Seiten im gleichen Buch. Die Seiten im Buch sind stockfleckig, da das verwendete Papier von schlechter Qualität ist (zu säurehaltig).
Die Kirchenordnung von 1659 fasst in 46 Artikeln die Gesetzgebung für die reformierte Kirche von Appenzell Ausserrhoden zusammen. Zu den Themenbereichen in welchen Gesetze erlassen wurden, gehören u.a.: Glockengeläut, Taufe, Predigt an Sonn- und Festtagen, Hochzeit, Abdankung, Landsgemeinde-Sonntag, Ehe, Almosen, Abendmahl, Form des Brots und Tranks, spezielle Gebete für Weihnachten, Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Auffahrt und Pfingstmontag, Segnung der Gemeinde, Kinderlehre (Katechismus), Einsatz neuerwählter Pfarrer und –kurioserweise – Gesetze zur Handauflegung.
Die Kirchenordnung von 1689 gestaltet sich wesentlich kürzer. Sie fasst in 26 Artikeln die Gesetze für die reformierte Kirche von Appenzell Aussserrhoden zusammen, wobei ähnliche Themenbereiche wie in der Kirchenordnung von 1659, aber in geringerer Zahl aufgeführt werden.
Geschichte:
Nach der Reformation war für die reformierte Kirche das alte Kirchenrecht des „Corpus Iuris Canonici“, die kirchenrechtliche Sammlung von päpstlichen Verordnungen, Konzil- und Synodenbeschlüssen hinfällig geworden. Die reformierte Kirche brauchte neue Regelungen. Dieses Mandat überliess sie der weltlichen Obrigkeit, die für die Umsetzung der neuen Lehre und für die Ordnung innerhalb der Kirche verantwortlich war. Kirchliches und weltliches Handeln konnten fortan nicht mehr getrennt werden.
Wie schwierig es jedoch war, eine einheitliche Kirchenordnung für die reformierte Kirche zu erstellen, zeigt das vorliegende Zeitzeugnis. Die Kirchenordnung wurde 1659 unter dem Titel „Kirchenordnung und Gebräuch der Ussern Roden des Landts Appenzell“ fertig gestellt, gedruckt und ihre Einführung in den ausserrhodischen Gemeinden angeordnet. Nach der Einführung wurde sie jedoch schon bald von geistlichen und weltlichen Personen heftig kritisiert und die erstrebte grössere Einheit in den kirchlichen Bräuchen abgelehnt. Die Vorschriften zur Liturgie und Gebetstexten, zum Glockenläuten, zum Einzug von Almosen und zum Kirchengesang entsprachen nicht den Vorstellungen der Gemeinden. An der Landsgemeinde von 1660 wurde die Kirchenordnung deshalb verworfen und die Herren, die sie ausgearbeitete hatten, dazu verurteilt die Kosten für ihre Arbeit selbst zu tragen.
Dreissig Jahre später wurde ein neuer Versuch gestartet und die neue Kirchenordnung von 1689 gedruckt. Sie war kürzer und beschränkte sich wesentlich auf die Liturgie. Ausserdem trug sie einen neuen Titel, der den Gemeinden ihre Autonomie gewährte: „Kirchenordnung der christlichen Gemeinden des Lands Appenzell der Usseren Roden“.
Die Landesbehörde von 1689 hatte gemerkt, dass mit der alten Kirchenordnung von 1659 für die reformierte Kirche von Appenzell Ausserrhoden keine Gleichschaltungsanliegen durchsetzbar gewesen waren. Sie hielt deshalb 1689 die Pfarrer lediglich dazu an, für Kirchgesang und Jugendunterweisung das Möglichste zu tun, um ein bisschen Einheit in den kirchlichen Gebräuchen zu wahren.
Autorin: Nina Sonderegger, Speicher
Literatur:
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts. In: Heidelberger Akademie der Wissenschaften. http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~ff0/index.html (14.07.2011).
Schläpfer, Walter: Appenzeller Geschichte, Bd. II. Appenzell Ausserrhoden von 1597 bis zur Gegenwart. Herisau 1972, S. 67f.
Tags:
gedruckt, Appenzell Ausserrhoden, Sachquelle, Kirche, Glaubensgemeinschaft, Staat, Kirchenordnung
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