Text
Titel:
Statuten für die externen Zöglinge des Kollegiums Appenzell
Thema: Leute
Ort: Appenzell (Karte anzeigen)
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Datum: 28.09.1931
Masse: 19 x 12 cm
Standort: Archiv Gymnasium Appenzell (Schachtel 46)
Urheber/-in: Schulleitung Kollegium
Beschreibung:
„Die Statuten für die Externen Zöglinge des Kollegiums St. Antonius Appenzell“ sind erstmals 1912 im Druck erschienen. Alle paar Jahre wurden diese unter Berücksichtigung der konkreten Situation überarbeitet und neu aufgelegt. Die Ausgabe von 1931 liegt in einer handlichen 7-seitigen A5-Ausgabe vor und besteht aus Einleitung und drei Kapiteln.
Geschichte:
Die Externatsordnung galt für jene Schüler, die nicht im Kollegium wohnten, und war ursprünglich fast ganz auf das Internat abgestimmt, was auch in der Einleitung der Statuten von 1931 deutlich zum Ausdruck kommt: „Die Anstalt sucht den Externen in Studium und Erziehung die Vorteile eines Internates zu bieten.“
Die externen Schüler aus Appenzell und Umgebung machten im Schuljahr 1931/32 knapp 28 % aller Schüler aus, d.h., es waren 83 Externe gegenüber 145 Internen. Sie hatten während der Woche ähnlich wie die internen Schüler eine streng strukturierte Ordnung von morgens sieben Uhr bis abends neunzehn Uhr einzuhalten. Desgleichen war die Sonntagsordnung für alle Schüler verbindlich. Die Externen mussten wie die Internen sich zum „Studium“ (Aufgaben- und Lernzeit unter Aufsicht des Präfekten im Studiensaal) einfinden, an den täglichen Gottesdiensten und in der Freizeit „an der gemeinsamen Erholung und allen Spaziergängen teilnehmen“. Einschränkungen kamen einzig für diejenigen in Frage, „welche mehr als eine halbe Stunde vom Dorf entfernt“ wohnten. Konkret galt folgende Tagesordnung:
werktags:
07.00 Besuch der hl. Messe
07.40 - 08.10 Studium
08.30 - 11.30 Schule
12.00 Mittagessen (zu Hause) und Erholung
13.00 - 13.20 Studium
13.30 - 16.00 Schule
16.00 Vesperbrot (evtl. zu Hause) und Erholung
17.00 - 19.00 Studium
sonntags:
08.30 Versammlung im Kollegium
09.00 Besuch der hl. Messe
11.00 - 14.00 Mittagessen (zu Hause) und Erholung
14.00 Nachmittagsgottesdienst
14.30 - 16.45 Erholung, evtl. Spaziergang mit den Internen
17.00 - 19.00 Studium
An den freien Nachmittagen waren nebst dem Studium einerseits die Freifächer (dienstags), anderseits die Spaziergänge und Sport (donnerstags und sonntags) vorgesehen. Den externen Schülern war es strikte untersagt, während der Spaziergänge „Besuche zu machen oder mit Bekannten Gespräche anzuknüpfen oder vom Spaziergang weg heimzugehen“. Übrigens hatten Interne wie Externe ausserhalb des Kollegiums während des Schuljahres stets die „vorgeschriebene Mütze“ zu tragen.
Bezeichnend für die damalige Zeit sind die vielen Bestimmungen, deren Nichteinhaltung Strafen nach sich zogen, ja sogar „die Ausweisung aus der Anstalt“ zur Folge hatten. So machte sich ein externer Schüler schuldig, wenn er ins Kollegium „Schriften einschmuggeln sollte, welche den Glauben und die Sitten gefährden“, ebenso war es untersagt, den internen Schülern „Briefe, Pakete oder andere Dinge irgendwelcher Art“ zu besorgen. Sollten Schüler „einen entschieden nachteiligen Einfluss auf die Mitschüler ausüben“, mussten sie ebenfalls mit dem Ausschluss aus der Schule rechnen.
Auch in der Freizeit hatte sich der Schüler der Kontrolle zu unterziehen. So war ihm „nächtliches Umherstreifen“ untersagt, und während der Herbst- und Winterzeit hatte er abends um 8 Uhr und in der Frühlings- und Sommerszeit um 9 Uhr zu Hause zu sein. Sollte er aber abends ein Wirtshaus, eine Versammlung, eine Unterhaltung u.ä. besuchen, so war das nur in Begleitung der Eltern möglich. Untersagt war auch das Rauchen und „Maskengehen“, und an Tanzanlässen durfte selbst „in Begleitung von Eltern und Geschwistern“ nicht teilgenommen werden. Schliesslich mussten die Externen mit harten Konsequenzen rechnen, falls „gröbere Fehler gegen Anstand und Sitte in den Ferien vorkommen“ sollten.
Autor: Josef Küng, Appenzell
Literatur:
Jahresberichte Kollegium St. Antonius, Appenzell 1930-1935
Küng, Josef: Hausordnung und pädagogische Zielvorstellungen in der Retrospektive, in: Aufbau und Vermächtnis. Vom Kapuzinerkollegium zur Kantonsschule Appenzell, hg. von E. Bucher und J. Küng 1999, S. 130-139
Tags:
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