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Titel:

Lehr- und Erziehungsanstalt der Väter Kapuziner im Kollegium St. Antonius zu Appenzell

Thema: Leute

Ort: Appenzell    (Karte anzeigen)

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Datum: --.--.1909

Masse: 28 x 22 cm

Standort: Archiv Gymnasium Appenzell, Schachtel 45

Urheber/-in: Schulleitung des Kollegiums

Beschreibung:

Der Prospekt der "Lehr- und Erziehungsanstalt der Väter Kapuziner im Kollegium 'St. Antonius'  zu Appenzell" diente der Information und Werbung für die Realschule und das Gymnasium. Das A4-Faltblatt enthält die wichtigsten Bedingungen, die für den Eintritt in die Kapuzinerschule erforderlich waren und wurde vor allem jenen Eltern abgegeben, deren Söhne sich für den Eintritt ins Kollegium interessierten. Nicht zuletzt wird im Prospekt auch auf die äusseren Rahmenbedinungen der Schule hingewiesen, so auf die "reine Gebirgsluft" des Appenzellerlandes, auf die "schöne Lage des Kollegiums", den "grossen Spielplatz" und die "weiten Räumlichkeiten" der Schule.

Geschichte:

Im Jahre 1909 führte das Kollegium Appenzell drei Realklassen und das Progymnasium mit Vorkurs und drei Gymnasialklassen. Gemäss Prospekt bestand der Zweck des Kollegiums darin, die "anvertrauten Zöglinge durch eine wahrhaft christliche Erziehung nach den Grundsätzen und im Geiste der katholischen Kirche heranzubilden und durch gründlichen Unterricht auf das Berufsleben vorzubereiten". Dementsprechend hatte das religiöse Leben einen wichtigen Stellenwert: Regelmässige Gebete und der tägliche Messbesuch waren selbstverständlich. Während des Jahres kamen noch besondere religiöse Übungen, so u.a. die Exerzitien, die Mai- und die Aloysius-Andachten, hinzu.

Es überrascht kaum, dass von der religiösen Einstellung her nur katholische "Zöglinge" ins Internat aufgenommen wurden. Diese hatten von ihrem Pfarreiseelsorger "ein Zeugnis über religiös-sittliches Betragen, Fleiss und Fähigkeit", ferner "Tauf- und Heimatschein" und "das Schulzeugnis der zuletzt absolvierten Klasse" vorzulegen. Wichtige Voraussetzung war die erfolgreiche Aufnahmeprüfung, die sich wegen des grossen Andrangs selektiv auswirkte.

Die strengen und gelegentlich hart anmutenden Internatsbestimmungen zeigten sich auch in der Ferienordnung der ersten Jahre, wonach die Weihnachts- und Osterzeit im Kollegium zu verbringen war. Im Jahre 1917 wurden während der Kriegszeit "ausnahmsweise wegen der Kohlennot, aber auch aus familiären Überlegungen" erstmals Weihnachtsferien eingeführt. 1919 kam die Schule auf diesen Versuch zurück: "Damit die Zöglinge das Weihnachtsfest im Schoss ihrer Familien feiern können, wo es am trautesten anmutet", zogen sie für drei Wochen nach Hause. Wiederum zwei Jahre später setzte sich diese Neuerung, und zwar inklusive Osterferien, endgültig durch, was laut Jahresbericht "für Professoren und Zöglinge die notwendig erachtete Abspannung" brachte.

Der Pensionspreis wurde bei der Eröffnung der Schule 1908 für das ganze Schuljahr auf 530 Franken festgelegt. Ab 1912 betrug er 580 Franken.  In diesem Preis war auch das Schulgeld enthalten. Dabei sorgte das Kollegium für "eine nahrhafte, gut zubereitete Kost in zwei Hauptmahlzeiten nebst Frühstück und Vesperbrot (bestehend in Kaffee mit Milch und Brot)…, ferner für vollständige Bettausrüstung, für Bettwäsche, Heizung, Licht und notwendige Bedienung".
 
"Ausser genügender Kleidung für die Wochentage" musste jeder Internatsschüler "eine Kleidung von dunkler Farbe für die Sonn- und Festtage" mitbringen, "ferner 12 Servietten, 12 Waschtücher, 12 Taschentücher, 12 Hemden, 6 Paar Strümpfe, 3 Paar Schuhe, wovon eines ohne Nägel, einen Kamm nebst Kleider- und Schuhbürsten… Alle Kleidungsstücke sollen mit der vom Präfekten bestimmten Nummer gezeichnet werden." Die Studentenmütze war "vorschriftsgemäss bei Ausgängen zu tragen" und konnte "in der Anstalt bezogen werden".

Schliesslich erklärte sich jeder Kandidat "bereit zum willigen Gehorsam gegen die Erzieher und Lehrer und zur genauen Beobachtung der Hausstatuten, welche das religiöse, sittliche und wissenschaftliche Leben der Zöglinge ordnen und die Tagesordnung bestimmen. Übertretungen derselben werden gerügt und gestraft." Bei schwerwiegender Missachtung der Hausstatuten war eine Entlassung "jederzeit" möglich.

Autor: Josef Küng, Appenzell

Literatur:

Jahresberichte Kollegium St. Antonius, 1908-1919

Küng, Josef: Hausordnung und pädagogische Zielvorstellungen in der Retrospektive. In: Aufbau und Vermächtnis. Vom Kapuzinerkollegium zur Kantonsschule Appenzell. Hg. v. E. Bucher und J. Küng. Appenzell 1999, S. 124f.
 

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