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Titel:

Landsgemeinde 1938: umstrittenes Jagdgesetz

Thema: Politik

Ort: Appenzell    (Karte anzeigen)

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Datum: 24.04.1938

Masse: 30 cm Durchmesser

Standort: Elisabeth Rusch-Rusch, Gaishausstrasse 45, Appenzell

Urheber/-in: Tonstudio Fritz Krompholz, Bern

Beschreibung:

Zwei Vinyl-Langspielplatten der Innerrhoder Landsgemeinde 1938. Zu hören sind die Ansprache von Landammann Dr. Carl Rusch (1883-1946), die Vereidigung sowie die Diskussion über die Revision des Jagdgesetzes. Die Doppel-LP wurde vom 1855 gegründeten und heute noch bestehenden Berner Musikhaus Krompholz hergestellt. Das Dokument stellt eine echte Rarität dar, waren Tonaufnahmen in der Zwischenkriegszeit doch eine aufwändige und teure Angelegenheit. Sie beschränkten sich im Allgemeinen auf Musikproduktionen und Tonfilme. Selbst der 1931 gegründete Schweizer Radiosender Beromünster zeichnete aus diesem Grund nur die wichtigsten Sendungen auf. Kunststoff-Tonbänder, die das Aufnahmeverfahren vereinfachten, kamen erst nach dem Zweiten Weltkrieg in Gebrauch. Die Aufnahme der Landsgemeinde dürfte deshalb mit Hilfe eines Metall-Tonbandgerätes gemacht worden sein oder möglicherweise auch im Direktschnitt-Verfahren. Dabei wird der Klang vom Mikrofon bzw. von der Verstärkeranlage ohne vorhergehende Bandaufnahme direkt in eine Kunststoffscheibe eingeritzt. Das interessante an den beiden Platten ist ihr Aufbau. In ihrem Inneren befindet sich als Trägermaterial eine einfache dünne Blechscheibe. Auf dieser ist eine Vinylschicht aufgetragen, dasselbe Material, das für moderne Langspielplatten verwendet wird. Vinylplatten waren bis 1948 lediglich für den Rundfunkeinsatz gebräuchlich. Musikplatten für den Privatgebrauch bestanden bis dahin immer aus dem zerbrechlichen Schellack.

Geschichte:

Das Jagdrecht unterscheidet grundsätzlich zwischen der Revierjagd und der Patentjagd. Die Revierjagd entstand aus dem feudalen Jagdrecht des Ancien Régime. Es war das ausschliessliche Recht des adeligen oder bürgerlichen Grundherrn, auf seinem Grund und Boden zu jagen. Die Patentjagd ist dagegen eine Erfindung des bürgerlichen 19. Jahrhunderts. Es steht jeder Person, welche die notwendigen Jagdkenntnisse mitbringt, frei, ein Patent zu lösen, das die Jagd auf dem ganzen Kantonsgebiet erlaubt. In diesem Sinne gilt die Patentjagd als die "Jagd des kleinen Mannes".

In Appenzell Innerrhoden war die Jagd Jahrhunderte lang durch die Bestimmungen des Silbernen Landbuches von 1585 geregelt. Es galt der Grundsatz der "freien Volksjagd": Jedem volljährigen Kantonsbürger, der in bürgerlichen Ehren stand, war es erlaubt, die Jagd auszuüben. Die erste moderne Jagdverordnung entstand 1854 auf Initiative der Jäger selbst. Sie regelte zur Hauptsache die Jagdzeiten, in der Absicht, den Wildbeständen einen gewissen Schutz zukommen zu lassen. Der entscheidende Schritt von der freien Volksjagd zur reglementierten Patentjagd erfolgte mit der Annahme des eidgenössischen Jagdgesetzes von 1875. Im folgenden Jahr wurden im Kanton erstmals Jagdpatente ausgegeben.

In der Krise der Zwischenkriegszeit befand sich die Innerrhoder Kantonsregierung auf der Suche nach zusätzlichen Staatseinnahmen. Die Einführung der Revierjagd versprach einen - wenn auch bescheidenen - Zustupf in die Staatskasse, was im Hinblick auf die stark gestiegenen Fürsorgegelder höchst willkommen gewesen wäre. Bei geschickter Einteilung der Reviere wären die Jäger gezwungen gewesen, höhere Taxen abzuliefern als bis anhin. Andererseits hätte die Möglichkeit bestanden, sich zu Revierjagdvereinen zusammenzuschliessen, um gemeinschaftlich Reviere zu pachten. So oder so war die Angelegenheit hoch umstritten und politisch äusserst brisant. Im ganzen dreimal (1930, 1938 und 1941) versuchte die Standeskommission der Landsgemeinde die Revierjagd beliebt zu machen. Die Vorlagen wurden aber von den Stimmberechtigten jedesmal abgelehnt. Die Revierjagd konnte sich bis in die Gegenwart nicht durchsetzen. Auch das geltende Jagdgesetz vom 30. April 1989 hält an der Patentjagd fest.

1938 bildete das Jagdgesetz die einzige Sachvorlage der Landsgemeinde. Nicht weniger als vier Redner meldeten sich zu Wort und taten vom Landsgemeindestuhl aus ihre Ansichten kund. Während die Befürworter der Patentjagd ruhig sprechen konnten, kochte während der Voten der Revierjagdanhänger die Volksseele hoch. Zwischenrufe aus dem Ring störten die Ansprachen, sodass sich Landammann Rusch gezwungen sah, die aufgebrachten Männer zur Ruhe zu mahnen. Trotz mehrmaliger Abstimmung gelang es der Regierung verstärkt durch Kantonsrichter nicht, ein klares Mehr zu erkennen. Die im Innerrhodischen geltende Regelung des Abzählens kam zur Anwendung. Ergebnis: Die Einführung der Revierjagd wurde mit 870 zu 709 Stimmen abgelehnt.

Autor: Stephan Heuscher, Appenzell

Literatur:

Appenzeller Volksfreund Nr. 62-64, 21.-25. April 1938

Fischli, Alfred und Haas, Emil: 100 Jahre Kantonaler Patentjägerverein Appenzell Innerrhoden 1891-1991. Appenzell 1991, S. 46-52

Wyss, Richard: Appenzell Innerrhoder Jagdgeschichte - von der Steinzeit bis ins heutige Jahrhundert. In: Schweizer Jäger Nr. 7, 22. Mai 1991, S. 5-22

Tags:

Politik, Landsgemeinde, Appenzell, Tondokument, Schallplatte, Innerrhoden, Jagd, Patentjagd, Revierjagd, Audio

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