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Titel:
Beschwerde betreffend Electricitätswerk am Seealpsee
Thema: Land
Ort: Schwende (Karte anzeigen)
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Datum: 08.08.1904
Masse: 35,7 x 22,4 cm
Standort: Priska Raess-Manser, Hostet 13, Appenzell
Urheber/-in: Franz Xaver Inauen, Loosmühle, Weissbad
Beschreibung:
Einspracheschrift von Franz Xaver Inauen gegen den Bau eines Wasserkraftwerkes im Rässenaueli bei Wasserauen und die damit verbundene Aufstauung des Seealpsees. Als Besitzer der mit Wasserkraft betriebenen Sägerei Loosmühle im Weissbad befürchtete Inauen durch das von der Feuerschaugemeinde Appenzell projektierte Elektrizitätswerk eine Beeinträchtigung des Wasserzuflusses im Schwendebach und drohte mit Schadenersatzklagen. Durch Landschreiber Peterer amtlich beglaubigte Abschrift des Originalschreibens vom 8. August 1904.
Die Fotografie zeigt die Loosmühle um 1950 als Gastwirtschaft und Bäckerei. Sie gehörte damals Franz Anton Fässler im Rinkenbach, der den Betrieb 1942 erworben hatte.
Geschichte:
Die erste Erwähnung des heutigen Restaurant/Hotel Garni Loosmühle, Weissbad geht auf das Jahr 1535 zurück. Der am Schwendebach gelegene Betrieb diente nicht nur als Mühle zum mahlen von Korn, sondern zeitweise auch als Sägerei und Bäckerei. Die Vielfalt der Nutzung bereicherte sich noch, als Bierbrauer Johann Josef Koller 1829 auf der Nordseite des Gebäudes ein Brauhaus anfügte. Dieses produzierte Gerstensaft für das nahe Kurhaus Weissbad, welches sich gerade zu jener Zeit zu einem Anziehungspunkt für vornehme Gäste aus dem In- und Ausland entwickelte. Daneben betrieb Koller auch eine Likörfabrikation. 1841 musste er sein Unternehmen allerdings betreibungsrechtlich versteigern lassen; die Getränkefabrikation wurde eingestellt.
Neuer Eigentümer war Landesbauherr Ignaz Johann Anton Inauen (1792-1864), dessen Familie bis 1898 das Kurhaus Weissbad betrieb. Gegen Ende des 19. Jahrhundert, das genaue Jahr ist nicht bekannt, stellte die Familie Inauen den Müllereibetrieb ein, führte die Sägerei aber weiter. Ihre Wasserkraft bezog die Säge aus einem heute noch grossenteils sichtbaren Kanal. Dieser leitete das Wasser 800 Meter weiter oben, in der Gegend des Rohr, aus dem Schwendebach ab. Als die Feuerschaugemeinde Appenzell 1904 ein Elektrizitätswerk in Wasserauen plante und zu diesem Zweck den Seealpsee leicht aufstauen wollte, befürchtete Ratsherr Franz Xaver Inauen (1847-1918) eine Beeinträchtigung seiner Sägerei und erhob dagegen Einspruch. Er war nicht allein! Bei der Kantonsregierung gingen acht weitere Schreiben ein, die gegen das Vorhaben opponierten. Die Angelegenheit konnte gütlich geregelt werden, da die Feuerschaugemeinde glaubhaft machte, dass der Wasserpegel des Schwendebaches durch ihr Projekt nur unmerklich beeinträchtigt würde.
Nach dem Ableben Franz Xaver Inauens ging die Loosmühle 1919 in den Besitz des Steinegger Holzhändlers Franz Anton Ebneter über. Dieser verlegte den Sägereibetrieb 1926/27 in ein weiter nördlich gelegenes Gebäude. Die alte Loosmühle wurde 1938 umgebaut und renoviert und dient seither als Gastwirtschaft und Bäckerei.
Autor: Stephan Heuscher, Appenzell
Literatur:
Rusch, Carl: Die alten Wassermühlen in Appenzell Innerrhoden. Appenzell 1987, S. 26-28
Signer, Jakob: Chronik der Appenzell Innerrhoder Liegenschaften, in: Appenzellische Geschichtsblätter Nr. 24, Dezember 1945 und Nr. 1, Januar 1946
Transkription:
Beschwerdeeingabe betr. Electricitätswerk am Seealpsee von Herrn Franz Xav. Inauen z. Loosmühle, 8. Aug. 1904
Mit Bezug auf die unterm 27. Juli 1904 erlassene & veröffentlichte Rechtsprovokation betr. Benachteiligung durch die Erstellung einer Wasserkraftanlage im "Rässenaueli" durch die Senkung oder Stauung des Seespiegels des Seealpsees oder durch die zeitweise Trockenlegung des Schwendebaches meldet hiemit der Unterzeichnete, Franz Xaver Inauen zur Loosmühle Weissbad, seine Ansprüche wie folgt an, wobei er sich ausdrücklich auf die dem Elektrizitätswerkunternehmen gemäss den Konzessionsbedingungen (speziell auch Ziff. 7 & 11) für die Erstellung einer Wasserkraftanlage im Rässenaueli am Schwendebach zum Zwecke der elektrischen Beleuchtung & Kraftabgabe im innern Landesteil vom 29. März 1904 überbundenen Verpflichtungen & Vorbehalte beruft:
1. Die schon seit Jahrhunderten bestehende Loosmühle nutzt zum Betriebe ihres Wasserwerks jahrhundertelang ungeschmälert & uneingeschränkt das ihr durch den Schwendebach vom Seealpsee her natürlich zufliessende Wasser; der Betrieb der Loosmühle ist sozusagen einzig & allein auf dieses letztere Wasser angewiesen.
2. Als Eigentümer der Loosmühle halte ich an diesem der letzteren seit altersher zustehenden Wasserrechte im vollen Umfange fest. Ich erachte mich infolgedessen durch die in der Rechtsprovokation vom 27. Juli 1904 bezeichneten Vornahmen des Elektrizitätswerks-Unternehmens (Feuerschau Appenzell) in meinen althergebrachten Wasserrechten schwer geschädiget & gefährdet, indem der Betrieb meines Wasserwerkes (heute eine Säge) durch jene Vornahmen entweder ganz stillstehen oder doch auf ein Minimum beschränkt werden muss.
Ich wahre mir daher alle meine Klagerechte, speziell auch alle Anspruchsrechte für Schaden, welcher mir nach irgend einer Richtung durch die erwähnten Vornahmen der Elektrizitätswerksunternehmung (zeitweise Stauung des Seealpsees, zeitweise Trockenlegung des Schwendebaches usw.) bereits entstanden ist oder noch entstehen wird.
3. Ich nehme als ganz selbstverständlich an, dass die in den Konzessionsbedingungen der Konzessionärin gestatteten, vorstehend erwähnten Vornahmen nur während der Bauzeit des Werkes zugestanden seien. Immerhin lege ich schon heute Verwahrung ein, gegen irgend eine auch während des Betriebes der Wasserkraftanlage eventuell stattfindende Stauung des Seealpsees, Trockenlegung des Schwendebachs usw. & daherigen verminderten oder unterbrochenen oder aufgehobenen Wasserzufluss des Schwendebaches auf mein Wasserwerk & dessen schädigende Folgen.
In Festhaltung an meinem in Ziff 1 & 2 hiervor bezeichneten grundsätzlichen Rechtsstandpunkte muss ich verlangen, dass der Schwendebach wie bis anhin & von altersher ununterbrochen (d.h. bei Tag & Nacht) & ungeschmälert der Loosmühle zufliesse. Gegen jede Beeinträchtigung (irgend welcher Art) meiner Wasserrechte müsste ich protestieren & behalte ich mir schon heute gegenüber irgend welchen Beeinträchtigungen oder Schmälerungen meiner Wasserrechte, welche der Bestand oder der Betrieb der in Frage stehenden Wasserkraftanlage auf irgend eine Weise meinem Wasserwerke zufügen würde, alle Klagerechte, speziell auch Schadenersatz-Ansprüche nach jeder Richtung ausdrücklich vor.
Ich bitte Sie, von meiner Einsprache Notiz zu nehmen. Hochachtend sig. Inauen Franz Xav.
Für getreue Abschrift: Appenzell, den 1. Sept. 1904, Namens der Landeskanzlei: der Landschreiber: Peterer
Tags:
Wirtschaft, Schwende, Energie, Elektrizität, Gastronomie, Kurhaus, Weissbad, Innerrhoden, Sägerei, Einsprache, Schriftdokument, Loosmühle, Gastwirtschaft, Bäckerei, Seealpsee, Feuerschaugemeinde
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