Zeitzeugnisse

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Titel:

Ordnung muss sein - eine Walzenhauser Fabrikordnung

Thema: Wirtschaft

Ort: Walzenhausen    (Karte anzeigen)

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Datum: 20.08.1885

Masse: 36 x 22,5 cm

Standort: Staatsarchiv Appenzell Ausserrhoden, Ca.O2-89-09

Urheber/-in: Stickereifabrikant August Schläpfer, Walzenhausen

Beschreibung:

„Fabrik=Verordnung“ der Stickerei August Schläpfer zum Falken in Walzenhausen, gedruckt in der Indermaur’schen Buchdruckerei, Rheineck.

Geschichte:

Aufgrund des 1877 in der eidgenössischen Volksabstimmung angenommenen schweizerischen Fabrikgesetzes waren alle diesem Gesetz unterstellten Industrieunternehmen zum Erlass von Fabrikordnungen verpflichtet. Darunter fielen auch alle Betriebe mit mindestens drei Stickmaschinen. So mussten auch die vielen kleinen Ausserrhoder Stickereifabriken ein solches Arbeitsreglement erstellen und es dem Regierungsrat zur Genehmigung vorlegen.
In Anlehnung an die Bestimmungen des eidgenössischen Fabrikgesetzes betrug die tägliche Regelarbeitszeit 11 Stunden. Auch der Samstag galt als Werktag. Mit Blick auf die in der Heimarbeit verbreitete Tradition des „blau machens“ wurde solches Fernbleiben von der Arbeit nach eigenem Gutdünken speziell erwähnt und mit Busse geahndet. So sollte die Belegschaft zu strikter, an der Fabrikuhr ausgerichteter Arbeitsdisziplin veranlasst werden.

Der Stickereibetrieb von August Schläpfer im Brand beim Weiler Lachen wurde um 1880 gegründet. Die Fabrikation erfolgte in Nachbarschaft zum Gasthaus Falken, das ebenfalls Fabrikant August Schläpfer gehörte. Die Stickereifabrik hatte nur kurzzeitig Bestand.

Autor: Peter Witschi, Herisau

Literatur:

StAAR, Cb.F1-83 Assekuranz, Lagerbuch, Nr. 299.

Tags:

gedruckt, Walzenhausen, Textilindustrie, Stickerei, Gewerbe, Fabrikwesen, Industrialisierung, Arbeit

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