Bild
Titel:
Ordnung muss sein - eine Walzenhauser Fabrikordnung
Thema: Wirtschaft
Ort: Walzenhausen (Karte anzeigen)
Grössere Kartenansicht
Datum: 20.08.1885
Masse: 36 x 22,5 cm
Standort: Staatsarchiv Appenzell Ausserrhoden, Ca.O2-89-09
Urheber/-in: Stickereifabrikant August Schläpfer, Walzenhausen
Beschreibung:
„Fabrik=Verordnung“ der Stickerei August Schläpfer zum Falken in Walzenhausen, gedruckt in der Indermaur’schen Buchdruckerei, Rheineck.
Geschichte:
Aufgrund des 1877 in der eidgenössischen Volksabstimmung angenommenen schweizerischen Fabrikgesetzes waren alle diesem Gesetz unterstellten Industrieunternehmen zum Erlass von Fabrikordnungen verpflichtet. Darunter fielen auch alle Betriebe mit mindestens drei Stickmaschinen. So mussten auch die vielen kleinen Ausserrhoder Stickereifabriken ein solches Arbeitsreglement erstellen und es dem Regierungsrat zur Genehmigung vorlegen.
In Anlehnung an die Bestimmungen des eidgenössischen Fabrikgesetzes betrug die tägliche Regelarbeitszeit 11 Stunden. Auch der Samstag galt als Werktag. Mit Blick auf die in der Heimarbeit verbreitete Tradition des „blau machens“ wurde solches Fernbleiben von der Arbeit nach eigenem Gutdünken speziell erwähnt und mit Busse geahndet. So sollte die Belegschaft zu strikter, an der Fabrikuhr ausgerichteter Arbeitsdisziplin veranlasst werden.
Der Stickereibetrieb von August Schläpfer im Brand beim Weiler Lachen wurde um 1880 gegründet. Die Fabrikation erfolgte in Nachbarschaft zum Gasthaus Falken, das ebenfalls Fabrikant August Schläpfer gehörte. Die Stickereifabrik hatte nur kurzzeitig Bestand.
Autor: Peter Witschi, Herisau
Literatur:
StAAR, Cb.F1-83 Assekuranz, Lagerbuch, Nr. 299.
Tags:
gedruckt, Walzenhausen, Textilindustrie, Stickerei, Gewerbe, Fabrikwesen, Industrialisierung, Arbeit
Ähnliche Themen:
gedruckt Textilindustrie Gewerbe Walzenhausen Stickerei Fabrikwesen Industrialisierung Arbeit