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Titel:

Wacht-Aufgebot in Gais

Thema: Leute

Ort: Gais    (Karte anzeigen)

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Datum: --.--.1840

Masse: 11 x 17 cm

Standort: Privatbesitz Max Matti, Appenzell; Digitalisat Kantonsbibliothek Appenzell Ausserrhoden, KB-015092

Urheber/-in:

Beschreibung:

Gedruckte Vorlage mit der Überschrift "Wacht - Aufgebot" aus dem Jahr 1840 von der Gemeinde Gais. Die Namen der diensthabenden Personen sind handschriftlich eingetragen. Das Formular ist aufgeteilt in zwei Spalten; unter der "Vor- und Nachmitternacht" werden je "Rund", "Beiwacht" und "Wachtbieter" aufgeführt.

Geschichte:

Im 19. Jahrhundert richteten die appenzellischen Gemeinden aus feuerpolizeilichen Gründen eine Dorfwache ein.  Dem Wortlaut der Herisauer Verordnungen zur Wachtordnung ist zu entnehmen, dass pro Nacht jeweils vier gesunde starke Männer als Nachtwächter von der Dorfgemeinde bestellt wurden. Die Nacht wurde in einen Turnus von Vor- und Nachmitternacht eingeteilt, wobei jeweils zwei der Männer wachen mussten. Der „Rondbieter“ hatte während eines ganzen Jahres die Aufgabe, zur Mittagszeit für die darauf folgende Nacht Männer für die Wachen aufzubieten. Jede Person, die im Stande war einen eigenen Haushalt zu führen, konnte aufgeboten werden. Der Rundmeister sowie die Wächter waren dazu verpflichtet, jegliche Unordnung, Rauch oder Feuer in der Nähe oder auch aus der Ferne der Wachtkommission zu melden. Die Vormitternachtswache begann im 1. Weinmonat (Oktober) und dauerte bis Ende März um acht Uhr abends und am 1. April bis Ende Herbstmonat um neun Uhr abends. Die Nachmitternachtswache dauerte in den Monaten Mai, Juni und Juli bis morgens um drei Uhr, in den Monaten August und September bis vier Uhr, in den Monaten Oktober und November bis fünf Uhr, in den Monaten Dezember und Januar bis sechs Uhr, in den Monaten Februar bis Mitte März bis fünf Uhr und Mitte März bis Ende April bis vier Uhr morgens. Jeder Wächter bezog ein Jahresgehalt von 100 Franken (inkl. Schuhgeld). Erschien ein Wächter entweder zu spät oder gar nicht, wurde er mit einem Franken resp. mit zwei Franken gebüsst. Zu Jahrmarktszeiten war der „Rondbieter“ angewiesen, die Runde mit zusätzlichen Wachen zu verstärken und jedes Mal bei derartigen Anlässen dem Bauamtsverwalter Anzeige zu geben, der die weiteren Befehle erliess.

Autorin: Nina Sonderegger, Speicher

Literatur:

Gemeinde Herisau (Hrsg.): Gesammelte Verordnungen appenzellischer Gemeinden. Brunnen- und Wacht-Ordnung für den Flecken Herisau, St.Gallen 1841, S. 3-7.

Transkription:

Wacht-Aufgebot.

Vormitternacht. Rund Hr. Docktor Hein Joh. Josef / Beiwacht Zacharias Holdereggers frau / Jacob Kürsteiner [...]berger

Nachmitternacht. Rund Jo. Conrad Mösle / Beiwacht Herr Hautpmann [...] / Herr Hauptmann Zellweger Wittwer

Gais, den 1ten Wintermonat 1840

Wachtbieter: Conrad Menet

Tags:

Polizei, Text, Gais, Verwaltung, Wache, Feuer

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