Zeitzeugnisse

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Titel:

Schrankenloser Bauboom

Thema: Land

Ort: Appenzell Ausserrhoden    (Karte anzeigen)

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Datum: --.--.1765

Masse: 37 x 22 cm

Standort: Privatbesitz Zellweger, Rorschacherberg; Digitalfaksimilie Staatsarchiv Appenzell Ausserrhoden

Urheber/-in: Landammann und Rat von Appenzell Ausserrhoden

Beschreibung:

Artikel 186 aus einer Landbuchabschrift von 1765, basierend auf den Artikeln des Landbuchs von 1747. Der Rechtstext lautet: „Es mag ein jeder auf den seinigen bauen nach belieben und wohlgefallen doch dem nechst gelegnen wasser führen ohne schaden“. Die Illustration zeigt drei Zimmerleute in Arbeitskleidung mit Schürze und Hut, ein Haus im Aufbau und ein fertig erstelltes Gebäude. Zwei Engel als Schildhalter erläutern die Abbildungen: „1 Die Zimmer Leüth I 2 Dass Gebeüth“.
 

Geschichte:

Die Illustration befindet sich in einer Landbuchabschrift von 1765 und enthält die Bestimmungen des Ausserrhoder Landbuches von 1747. Dieses war die fünfte revidierte Rechtssammlung für Appenzell Ausserrhoden und fand eine relativ grosse Verbreitung: Neben den Gemeinden besassen auch zahlreiche Angehörige der politischen und wirtschaftlichen Elite Abschriften des Landbuchs. Das illustrierte Landbuch von 1765 befand sich wohl im Besitz von Kaufmann und Landammann Jacob Zellweger-Wetter (1723–1808). Die Zeichnung stellt eine der ältesten bildlichen Darstellungen zum Hausbau im Appenzellerland dar.

Dass gerade in der Mitte des 18. Jahrhunderts die freie Bautätigkeit gesetzlich verankert wurde, ist kein Zufall.  In Appenzell Ausserrhoden florierte die Baumwollindustrie und es herrschte eine rege  Bautätigkeit. Die Heimindustrie förderte die Bildung kleinbäuerlicher Betriebe; eine Vielzahl von Bauernhäusern und Weberhöckli wurde errichtet. Fabrikanten und Kaufleute brachten es zu Wohlstand und liessen Fabrikantenhäuser, Kontor- und Lagerräume erbauen. Der Hausbau war ein Gemeinschaftswerk, bei dem die Zimmerleute  eine wichtige Rolle spielten. Vor dem Bauen wurde das Bauholz – meist Fichte oder Tanne – am  Bauplatz von den Zimmerleuten vorbereitet. Die Illustration zeigt die Bauschritte: Ein Zimmermann haut mit dem Breitbeil Balken aus Rundholz, welche anschliessend an freistehenden Bäumen aufgestellt und getrocknet werden. Zwei weitere  Zimmerleute sind mit dem Transport durch Menschenkraft und der Erstellung der Stockwerke bis zur Aufrichte und zum fertigen Gebäude beschäftigt. In der unteren rechten Bildecke  sind ausserdem die berufstypischen Werkzeuge der Zimmerleute, Winkel und Zirkel, abgebildet. Als Zimmermeister und Bauleute wirkten im 18. Jahrhundert massgeblich die Brüder Hans Ulrich (1709–1783), Jakob (1694–1758) und Johannes Grubenmann (1707–1771) aus Teufen.

Die enge Verknüpfung der Bautätigkeit mit dem konjunkturellen Verlauf der Textilindustrie zeigt sich auch an anderen Stellen der Ausserrhoder Geschichte. Ein erster Bauboom in der zweiten Hälfte des  17. Jahrhunderts basierte auf dem erfolgreichen Leinwandhandel. Hungersnöte und Wirtschaftskrisen Ende des 17. und 18. Jahrhunderts hemmten hingegen die  Neubautätigkeit. Trotz wirtschaftlicher Krisen erachteten es die Behörden lange nicht als ihre Aufgabe, im bauwirtschaftlichen Bereich eine  Kontrollfunktion auszuüben. Der Bauartikel von 1747 wurde 1837 in fast  identischem Wortlaut ins kantonale Liegenschaftsgesetz übernommen und einzig um wenige Vorschriften zu Grenzabständen und Feuerpolizeiwesen ergänzt. Ende des 19. Jahrhunderts kam es in einigen Gemeinden zu Bauordnungen, welche die starke Neubautätigkeit regeln sollten, jedoch behielt der Grundsatz der freien Bautätigkeit  in den meisten Ausserrhoder Gemeinden bis 1972 seine Gültigkeit.

Autorin: Kathrin Hoesli, Herisau

Chronologie:

1409 Das älteste erhaltene Landbuch des Landes Appenzell wird gemeinhin als "Landbuch von 1409" bezeichnet, wurde aber vermutlich erst in der zweiten Hälfte des 16. Jh. erstellt

1585 Das "Silberne Landbuch" des Landes Appenzell

1632 Das Ausserrhoder Landbuch

1747 Fünfte revidierte Fassung des Ausserrhoder Landbuchs

1834 Die Kantonsverfassung löst die gesetzlichen Bestimmungen des Landbuchs ab

Literatur:

Die Rechtsquellen der Kantone Appenzell. Bd. 1: Appenzeller Landbücher. Bearb. von Nathalie Büsser. Basel 2009 (Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, Abt. 13)

Gesetzbuch für den Janton Appenzell Ausserrhoden. Trogen 1837, S. 117-118.

Hermann, Isabell: Die Bauernhäuser beider Appenzell. Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden. Herisau 2004 (Die Bauernhäuser der Schweiz, Bd. 31)

Landbuch des Kantons Appenzell Ausserrhoden 1747. Trogen 1828.

StAAR, SMS-01-002 Illustriertes Ausserrhoder Landbuch-Fragment, Fassung von 1747, erstellt 1765.

 

Transkription:

„186
1 Die Zimmer Leüth
2 Daß Gebeüh
Erleüterung der Zeichen

Es Mag Ein Jeder auf den seinigen Bauen nach belieben
und wohlgefallen doch dem Nechst Gelegnen wasser führen
ohne schaden“

Tags:

Recht, Appenzell Ausserrhoden, handschriftlich, Handwerk, Landbuch, Gesetz, Hausbau, Zimmerleute

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