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Titel:

Nein zum Frauenstimmrecht an der Landsgemeinde Trogen

Thema: Politik

Ort: Appenzell Ausserrhoden    (Karte anzeigen)

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Datum: --.--.1972

Masse: 16 mm

Standort: Privatbesitz Ernst Bänziger, Herisau; Digitalisat Kantonsbibliothek Appenzell Ausserrhoden

Urheber/-in: Nussbaumer, Erwin

Beschreibung:

Der private Filmemacher Erwin Nussbaumer aus Kreuzlingen filmte das Geschehen an der Landsgemeinde in Trogen im Jahr 1972. Er setzte den Fokus auf die Kantonsebene des Frauenstimmrechts, weshalb Nussbaumer seinen Film mit dem Titel „Frauenstimmrecht: NEIN“ versah.

Durch den speziellen Titel des Films „Frauenstimmrecht: NEIN“ wird verschleiert, dass das Frauenstimm- und Wahlrecht auf Gemeindeebene an der Trogener Landsgemeinde 1972 deutlich angenommen worden war – ein Jahr also nach der Einführung des Frauenstimmrechts auf Bundesebene. Der Film setzt den Fokus auf die Volksinitiative zur Einführung des Frauenstimm- und Wahlrechts auf Kantonsebene, welche auf derselben Landsgemeinde deutlich verworfen wurde.

Geschichte:

Erstaunlicherweise wurde in der Märzsitzung 1972 des Kantonsrats die Volksinitiative zur Annahme des Frauenstimm- und Wahlrechts auf Kantonsebene mit 33:23 Stimmen zur Annahme empfohlen. Es darf jedoch angenommen werden, dass die Rede von Landammann Langenauer gegen das Frauenstimm- und Wahlrecht an der Landsgemeinde 1972 einen konservativen Meinungsumschwung mit sich brachte, da Langenauer aufgrund des Frauenstimm- und Wahlrechts auf kantonaler Ebene die Institution Landsgemeinde tangiert sah. Langenauer befürchtete, dass mit der Einführung des Frauenstimm- und Wahlrechts die Ausserrhoder Landsgemeinde nicht mehr lange Bestand haben würde, weshalb im Auftrag des Regierungsrats an der Landsgemeinde von 1972 in Trogen Tonfilmaufnahmen gemacht wurden, um die ursprüngliche Form der ehrwürdigen Institution in Bild und Ton festzuhalten (im Staatsarchiv in Herisau vorhanden).

Landammann Jakob Langenauer trat an der Landsgemeinde 1972 zurück, neu in den Regierungsrat gewählt wurde Kantonsrat Willi Walser aus Rehetobel, der Landammann war, als die nächste Abstimmung zum Frauenstimm- und Wahlrecht 1976 in Trogen stattfand.

In der Märzsitzung 1976 des Kantonsrats wurde die zweite Volksinitiative zur Annahme des Frauenstimm- und Wahlrechts auf Kantonsebene mit 43:11 Stimmen zur Ablehnung empfohlen. Die Landsgemeinde von 1976 in Trogen folgte dieser Empfehlung und verwarf das Frauenstimm- und Wahlrecht auf kantonaler Ebene erneut. Die Angst vor dem Verlust der Landsgemeinde in ihrer traditionellen Form wog schwer. Zusätzlich war eine Art Trotzreaktion der Appenzeller auszumachen: „Mit einem eindrucksvollen Nein zur Initiative auf Einführung des Frauenstimm- und Wahlrechts auf Kantonsebene wurde abermals bekundet, dass an der traditionellen Form unserer Ausserrhoder Landsgemeinde nicht gerüttelt werden soll! In dieser Angelegenheit brauchen wir, wie Landammann Willi Walser in seiner Eröffnungsrede treffend bemerkt hatte, ‚keine politische Schützenhilfe’ von aussen, ‚weder von Befürwortern noch von Gegnern’; Belehrungen durch intransigente Frauenrechtlerinnen machen dem Appenzeller ebenso wenig Eindruck wie all die sogenannten Witze, mitleidiges Lächeln usw.“ (AJb 1977, S. 47f.)

1976 wurde auf Anregung von Ständerat Otto Schoch eine Motion eingereicht, die den Frauen an den Kantons- und Ständeratswahlen das aktive und passive Wahlrecht zusprach. Damit hätte die Teilnahme der Frauen an der Landsgemeinde ausgeklammert werden können. Die Landsgemeinde von 1979 verwarf jedoch auch diese Teilforderung.

1983 wurde mit einer erneuten Volksinitiative versucht, die emotionsgeladene Verknüpfung der Landsgemeinde mit dem Frauenstimm- und Wahlrecht zu umgehen. Die Volksinitiative verlangte eine Urnenabstimmung, an der alle auf eidgenössischer Ebene Stimmberechtigten – Frauen und Männer teilhaben sollten. Dieses Volksbegehren scheiterte an der Landsgemeinde 1984. "Wer geglaubt hatte, das Frauenstimmrechtsproblem sei eine Frage des Generationenwechsels, täuschte sich. Immer mehr Junge stimmten mit Nein. In den 80er-Jahren war gerade bei Jüngeren ein starkes Bedürfnis nach Bewahrung alter Bräuche und Traditionen zu beobachten." (Strebel, HLS)

Schliesslich wurde das Frauenstimm- und Wahlrecht auf kantonaler Ebene erst an der denkwürdigen Landsgemeinde in Hundwil 1989 knapp angenommen.

Autorin: Nina Sonderegger, Speicher

Chronologie:

1970 wurde das Frauenstimm- und Wahlrecht auf Gemeindeebene an der Landsgemeinde in Trogen diskutiert und abgelehnt.

Am 7. Februar 1971 wurde das Stimm- und Wahlrecht für Frauen auf Bundesebene angenommen.

1972 wurde das Frauenstimm- und Wahlrecht auf Gemeindeebene an der Landsgemeinde in Trogen angenommen, gleichzeitig wurde das Frauenstimm- und Wahlrecht auf Kantonsebene abgelehnt.

1976 wurde die Volksinitiative fürs Frauenstimm- und Wahlrecht an der Landsgemeinde in Trogen abgelehnt.

1979 wurde die Motion von Otto Schoch mit der Teilforderung der Frauen für das aktive und passive Wahlrecht für die Nationalrats- und Ständeratswahlen an der Landsgemeinde in Hundwil abgelehnt.

1984 scheiterte die Volksinitative für das Frauenstimm- und Wahlrecht auf Kantonsebene an der Landsgemeinde in Trogen erneut.

1989 wurde das Frauenstimm- und Wahlrecht auf Kantonsebene an der Landsgemeinde in Hundwil angenommen.

Literatur:

Appenzellische Gemeinnützige Gesellschaft (Hrsg.): Appenzellische Jahrbücher. Trogen, Herisau 1973, S. 33.

Appenzellische Gemeinnützige Gesellschaft (Hrsg.): Appenzellische Jahrbücher. Trogen, Herisau 1977, S.47.

Strebel, Hanspeter: Mit Landsgemeinde verknüpft. In: Museum Heiden. http://museum.heiden.ch/informationen/landsgemeindedossier.html (24.01.2012).

Voegeli, Yvonne: Frauenstimmrecht. In: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 5.1.2006. http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D10380.php (24.01.2012).

Tags:

Politik, Volksabstimmung, Appenzell Ausserrhoden, Landsgemeinde, Hundwil, Trogen, Wahl, Film, Video

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