Zeitzeugnisse

Drucken Alle Suchresultate Artikel davor Artikel danach

 

Bild

Titel:

Porträt von Landammann Anton Joseph Sutter

Thema: Politik

Ort: Appenzell    (Karte anzeigen)

Grössere Kartenansicht

Datum: --.--.1766

Masse: 76,5 x 62,5 cm

Standort: Kantonsbibliothek Appenzell Ausserrhoden

Urheber/-in:

Beschreibung:

Porträt, Öl auf Leinwand, von Landammann Anton Joseph Sutter (1720-1784). Familienwappen in der linken oberen Ecke, darunter Inschrift: "Aetatis 46. | In Satrapam 1760 | electus | in Landamanum 62. – Sutter hält in der rechten Hand eine Urkunde oder einen Brief; auf einem Tischchen vor ihm liegt eine Taschenuhr; in der linken Hand hält er das Innerrhoder Standessiegel. Rechts im Bild ein Vorhang.

Geschichte:

Suter: Anton Joseph („Seppli“) S., Landammann von Appenzell-Inner-Roden, geboren am 20. Juli 1720, † am 19. März 1784. S. stammte aus einer angesehenen Familie des Landes Appenzell. Ueber seine Jugendzeit ist nichts bekannt geworden. Er genoß auf alle Fälle nur der einfachsten Schulbildung, hatte aber viel natürlichen Verstand, die Gabe witziger Unterhaltung und „ein gefällig aufgeräumtes Wesen“. Bei solchen Eigenschaften wurde er als Wirth im Bade Gonten (westlich von Appenzell) ein in weitern Kreisen populärer Mann. Fast einstimmig wählte ihn die Landsgemeinde im J. 1760, als die Reihenfolge wieder einmal an Appenzell-Inner-Roden kam, zum Landvogt in der gemeineidgenössischen Herrschaft Rheintal. Es geschah mit Uebergehung des in öffentlichen Geschäften erfahrneren, aber vornehm stolzen Landammanns Johann Jakob Geiger, der die einträgliche Stelle als Belohnung für seine dem Lande seit längerer Zeit geleisteten Dienste zu erhalten gehofft hatte und seinem glücklichen, von rasch erworbener Volksgunst getragenen Rivalen diesen Erfolg niemals verzeihen konnte. Als Landvogt führte S. ein mildes Regiment. Wol im Gefühle unzureichender Kenntnisse scheute er sich beinahe, seine Autorität zur Geltung zu bringen; bei sorglosem Aufwand war er weit entfernt, sich zu bereichern. Nach seiner Rückkehr, 1762, wurde er regierender Landammann und erhielt sich, abwechselnd mit Geiger, acht Jahre lang in dieser Stellung. Er galt als Vorsteher der kleinen Bauernschaft gegenüber der Geigerschen Herrenpartei, und man erfährt, daß er den Haß der letztern mehrte, als er [199] ihrem selbstsüchtigen Anspruch, bei Fallimenten die landesfremden Gläubiger auszuschließen, mit Festjgkeit entgegentrat. Immerhin bezeichneten diese Jahre die Periode seines höchsten Glücks und Ansehens. Da begann er, sei es in der Hoffnung, den bleibenden Dank der Menge zu erwerben, sei es, um seinen erschütterten häuslichen Angelegenheiten aufzuhelfen, 1769 einen Streit mit der rheintalischen Gemeinde Oberriet, die seit Jahrhunderten die Alp Sämtis auf appenzellischem Territorium als unbestrittenes Eigenthum besaß. Nach durchaus willkürlicher Interpretation der Urkunden und gewaltsamer Anwendung des Zugrechtes nahm er schließlich (März 1775), übrigens in vollem Einverständniß mit dem Landrath, die Alp gegen die eigenmächtig angesetzte Auslösung von 6000 Gulden in Besitz. Dieses Vorgehen führte sein Verderben herbei. Die eidgenössische Tagsatzung trat mit großem Nachdruck für die beraubte Gemeinde ein und machte durch einen Spruch vom 26. Juli 1775 den einseitig abgeschlossenen Handel rückgängig. Sofort erhoben sich nun die Gegner Suter’s, um sich an ihm zu rächen. Sie entschlugen sich jeder Verantwortlichkeit und schoben alle Schuld an dem für das Land nicht eben ehrenvollen Ausgang des Processes auf ihn. Sie ließen ihn die Kosten tragen, entsetzten ihn förmlich seiner Aemter, confiscirten sein Vermögen und verurtheilten ihn während seiner Abwesenheit auf einer Wallfahrt in maßlos hervorbrechender Leidenschaft, ohne Vorladung und Verhör, als einen Rebellen und Friedensstörer zu 101jähriger Verbannung aus der Schweiz (15. Sept.). Durch ein Schreckensregiment unterdrückten sie jeden Widerspruch seiner Freunde und jeden Versuch zu seiner Rehabilitation. Völlig verarmt hielt sich S. in den folgenden Jahren mit seiner Familie in Konstanz auf und bemühte sich vergeblich um sicheres Geleit und unparteiische Untersuchung der gegen ihn aufgeworfenen Klagen. Er konnte sich nicht enthalten, bisweilen das Gebiet von Appenzell-Außer-Roden zu betreten, obgleich ein hoher Preis auf seine Einlieferung gesetzt war. Da verleitete zu Anfang des Jahres 1784 der Gastwirth Buff im Dorfe Wald eine ältere Tochter Suter’s, ihn, den Vater, zu einem Besuche einzuladen, und lockte ihn dann auf innerrodisches Gebiet (7. Februar). Hier wurde er festgenommen, auf einen Schlitten gebunden und in strenger Kälte über Altstätten nach Appenzell geführt, um dort der blinden Rache seiner Feinde anheimzufallen. Sie beschuldigten ihn ohne jeden genügenden Beweis, einen bewaffneten Ueberfall geplant zu haben, ließen ihn auf barbarische Weise foltern und sprachen ihm das Leben ab, nachdem er stillschweigend zugestanden hatte, was man von ihm wissen wollte. Noch am gleichen Tage, 19. März, wurde er mit dem Schwerte hingerichtet. – Das Ereigniß rief in der ganzen Schweiz große Aufregung hervor. S. war nicht ganz frei von persönlicher Verschuldung. Sein rasches, im Grunde unverdientes Emporkommen hatte ihn übermüthig gemacht und zu Handlungen verleitet, die das Land in eine peinliche Lage brachten. Aber die über ihn verhängte Todesstrafe war kläglich begründet und stand außer allem Verhältniß zu seiner Schuld. Er starb als das Opfer des Familienhasses, der Parteiwuth und der höchst ungenügend entwickelten Rechtsverhältnisse. In dem „Suter-Handel“ spiegelt sich die Entartung des politischen Lebens der schweizerischen Demokratien im 18. Jahrhundert. Eine im J. 1829 auf Verlangen der Nachkommen und Verwandten Suter’s durchgeführte Revision der Procedur stellte sein ehrenvolles Andenken wieder her.

Siehe: Monnard, Geschichte d. Eidgenossen während d. 18. und d. ersten Decennien d. 19. Jahrhunderts, II.Theil (Zürich 1848), S. 440 ff. mit der dort angeführten Quellenlitteratur. Außerdem ist zu vergleichen: Eidgenössische Abschiede VII, 2, S. 748; Hardegger und Wartmann, Der Hof Kriessern (St. Gallische Gemeindearchive I, 1878), S. 252 ff. und Dierauer, Müller-Friedberg [200] (St. Gallen 1884) , S. 22. Der 1884 in Trogen anonym erschienenen kleinen Schrift: „Landammann Suter. Criminalgeschichte aus Appenzell-Innerroden“ ist ein Bildniß Suter’s nach einem Oelgemälde der Gemeindebibliothek Trogen vom J. 1769 beigegeben.

Art. „Suter, Joseph“. In: ADB 37 (1894), ab S. 198.

Literatur:

Art. „Suter, Joseph“. In: Allgemeine Deutsche Biographie. Hrsg. von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 37 (1894), ab S. 198, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: http://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Suter,_Joseph&oldid=914385 (22. November 2009)

Zusatztexte:

1775 bis 1784 - Der Sutterhandel
 
Aufklärung und gesellschaftlicher Wandel am Ende des Ancien Regime

Der Sutterhandel, eine der wichtigsten Begebenheiten der Innerrhoder Geschichte, zeigt in exemplarischer Weise das Einsetzen eines - wenn auch zaghaften - gesellschaftlichen Wandels im Zeitalter der Aufklärung. Anton Joseph Sutter (1720-1784) wuchs auf einem Bauerngut im Lehn bei Appenzell auf. Um 1753 zog er mit seiner Familie ins Gontenbad, wo er als Badmeister und Wirt wirkte. Dank seines leutseligen Wesens erwarb er sich bald einen grossen Freundeskreis. 1760 wählte ihn die Landsgemeinde überraschend zum Vogt in der Landvogtei Rheintal. Da Sutter bei der Wahl in dieses lukrative Amt mehrere altgediente Amtsleute ausstach, machte er sich als sozialer Aufsteiger viele Neider und Feinde.

Nach seiner Rückkehr aus dem Rheintal wurde Sutter 1762 zum Landammann gewählt, ein Amt, das er bis 1775 ausübte. In dieser Zeit geriet er zunehmend in Konflikt mit der eingesessenen Führungsschicht, die nur darauf wartete, die Laufbahn des Emporkömmlings zu beenden. Gelegenheit dazu ergab sich, als Sutter um 1767 auf den Gedanken kam, die hintere Alp Sämtis, welche dem Hof Oberriet gehörte, in den Besitz Innerrhodens zu überführen und sich bei dieser Gelegenheit selber zu bereichern. Trotz des gut dotierten Amtes als Landvogt litt er nämlich unter finanziellen Problemen. Aus einfachen Verhältnissen stammend, hatte er für einen standesgemässen Auftritt grosse Geldsummen ausgeben müssen. Arglistig liess man ihn zunächst bei seinem unlauteren Vorgehen gewähren. Nachdem die bedrängten Oberrieter von den eidgenössischen Orten jedoch einen Richtspruch erlangt hatten, der zu ihren Gunsten ausfiel, wurde Sutter fallen gelassen. Entgegen herkömmlichem Landrecht enthob ihn der Landrat 1775 mit sofortiger Wirkung von seinem Amt als Landammann. Als er sich darauf für einige Zeit auf Wallfahrt nach Einsiedeln begab, interpretierte der Landrat die Landesabwesenheit als Eingeständnis landesverräterischer Umtriebe und verurteilte ihn zu 101 Jahren Verbannung aus der Eidgenossenschaft. Aufgrund dieser Vorfälle übersiedelte Sutter zunächst ins Thurgau, dann nach Süddeutschland.

1783 brachte die Obrigkeit Sutters Schwager Baptist Räss durch harte Haft und Verhöre dazu, ihn durch Falschaussagen noch stärker als Verräter zu belasten. 1784 wurde Sutter durch falsche Zusagen ins Appenzellerland gelockt und verhaftet. Obwohl er auch unter Folter seine Unschuld beteuerte, verurteilte ihn der Landrat zum Tode. Das Urteil wurde im selben Jahr unter Ausschluss der Öffentlichkeit vollstreckt. Hundert Soldaten hatten mit aufgepflanzten Bajonetten dafür zu sorgen, dass niemand den Strafvollzug störte. Damit war Sutter zwar beseitigt, der Fall mottete in der Bevölkerung aber noch jahrelang weiter. Erst 1829, nach mehreren politischen Umstürzen, wurden Sutter und seine Anhänger offiziell vom Vorwurf des Landesverrats entlastet und rehabilitiert.

Wie sehr der Sutterhandel vor dem Hintergrund des zu Ende gehenden Ancien Regime und der französischen Revolution zu verstehen ist, zeigt die öffentliche Kritik, die der Hasler Pfarrer Joseph Anton Sutter während des Prozesses gegen alt Landammann Sutter übte. Auf Drängen des Innerrhoder Landrates enthob der Bischof von Konstanz deshalb den unbotmässigen Geistlichen bis 1797 vom seinem Amt. Pfarrer Sutter liess sich aber nicht einschüchtern und trat 1798 mit einer gesellschaftskritischen Schrift hervor, in der er die Landesbehörden offen kritisierte. Der Landrat forderte die Bevölkerung unter Strafandrohung auf, die aufrührerischen Druckschriften binnen eines Monats beim Landammann abzugeben. Angesichts des Einmarsches der Franzosen verzichteten die Innerrhoder Behörden dann allerdings auf die Durchsetzung der Anordnung.

Autor: Stephan Heuscher, Appenzell

URL: http://www.ai.ch (22. November 2009)

Tags:

Bildnis, Politik, Appenzell Innerrhoden, Landammann, Appenzell, Sutter Anton Joseph

Ähnliche Themen:

Appenzell Appenzell Innerrhoden Politik Landammann Bildnis Sutter Anton Joseph