Zeitzeugnisse

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Titel:

Übersicht über das Armenwesen

Thema: Leute

Ort: Appenzell Ausserrhoden    (Karte anzeigen)

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Datum: --.--.1831

Masse: 32,5 x 53 cm

Standort: Kantonsbibliothek Appenzell Ausserrhoden, App b 908, Digitalisat KB-015279

Urheber/-in:

Beschreibung:

Beim Zeitzeugnis handelt es sich um ein in der Mitte gefaltetes grosses Blatt mit den Massen 32,5 x 53 cm. Die Faltung ist gut ersichtlich. Im Titel wird der Inhalt des Dokuments genannt: „Uebersicht über das Armenwesen, nach den aus allen Gemeinden eingelangten Berichten“. Tabellarisch werden die zwanzig Gemeinden des Kantons Appenzell Ausserrhoden aufgelistet. Die Fussnote auf dem Dokument verweist auf den 8. Mai 1831, an welchem eine Kommission vom Grossen Rat damit beauftragt wurde, Vorschläge zu entwerfen, wie man dem ausufernden Betteln und dessen schädlichen Folgen vorbeugen könnte. Bevor sich die Kommission mit dieser Aufgabe befasste, ordnete sie die Prüfung aller Verhältnisse und Gegebenheiten an, um sich anhand dieser Erkenntnisse orientieren zu können. Das vorliegende Dokument trägt zusammen, welche Fragen die zwanzig ausserrhodischen Gemeinden beantworten mussten, so dass sich die Kommission eine möglichst genaue Kenntnis des Armenwesens jeder Gemeinde verschaffen konnte:
1. Zählung der Bevölkerung. 2. Auflistung der Umkosten während der Jahre 1830-1831. 3. Zählung der Armen. 4. Ausgaben der Gemeinde pro Person. 5. Armen- und Waisenkapital. 6. Hilfseinnahmequellen. 7. Zählung der Unbeschäftigten. 8. Zählung der dem Bettel Erlegenen. 9. Ob es genug Mittel gebe, um anderen Gemeinden zu helfen. 10. Ob in den Gemeinden Aussprache gehalten würde und 11. Was die Vorgesetzten der jeweiligen Gemeinden vorschlügen, um dem Bettel abzuhelfen.

Geschichte:

Die Tabelle hält fest, dass Mitte des 19. Jahrhunderts im Kanton Appenzell Ausserrhoden je nach Grösse in allen zwanzig Gemeinden zwischen 60 bis 830 Menschen in Armut lebten. Dabei unterschied man zwischen denjenigen, welche Unterstützung erhielten, solchen, die in einer Anstalt lebten; anderen, die als die "Unbeschäftigten" kategorisiert wurden, und denjenigen, die dem "Bettel erlegen" waren. Die Tabelle fügt an, dass im Jahr 1831 der steigende Preis für die Lebensmittel und der geringe Lohn einen unerträglichen "Gassenbettel" (betteln auf offener Strasse) provozierten. Der "Gassenbettel" war seit den 1790er Jahre verboten, die Bettler wurden in ihre Gemeinden zurückverwiesen.

Die Übersicht über das Armenwesen im Kanton Appenzell Ausserrhoden wurde ein Jahr nach dem Krisenjahr 1828/29 erstellt. Ausserrhoden, das vor allem von der Heimindustrie lebte, wurde damals in Mitleidenschaft gezogen. Walter Schläpfer in seiner "Appenzeller Geschichte" schreibt: "[...] und wenn gleichzeitig noch Stockungen in der Lebensmittelzufuhr und Teuerung eintraten, so ertönten pessimistische Stimmen über die Struktur der ausserrhodischen Wirtschaft, über die Bevölkerungsentwicklung und die ungenügenden Massnahmen zur Bekämpfung von Krisen." Entsprechend fordernd fielen die Vorschläge zur Verhinderung des Bettelns in den meisten Gemeinden aus. Einerseits wurde Anspruch auf eine Grundsteuer erhoben, es sollten Landwirtschaft, Handwerk und Stickerei, sowie Feldbau und Viehzucht gefördert werden. Andererseits verlangten die weniger vermögenden Gemeinden von den vermögenden  freiwillige Hilfeleistungen und Vorschüsse. Einige Gemeinden schlugen vor, Arbeitshäuser und Erziehungsanstalten einzurichten, um die Kinder schon früh vom Betteln abhalten zu können. Die Gemeinde Speicher setzte auf die Einrichtung einer Suppenanstalt, die Gemeinde Grub wiederum verlangte eine scharfe Polizei, so dass nur ansässige Bettler der jeweiligen Gemeinde ein Recht auf Almosen erhielten. Das Prinzip der Fürsorge durch die Wohnsitzgemeinde setzte sich nämlich nur langsam durch, deshalb auch die wiederholten Forderungen einzelner ausserrhodischen Gemeinden, wie z.B. gemäss Zeitzeugnis in Reute: "Jeder Steuerpflichtige, wohne er, wo er wolle, soll Armensteuern an seine Gemeinde, in die er in armen Tagen auf=genommen werden soll, entrichten."

Die 1831 realisierte Umfrage hält zusammenfassend fest, dass im Zeitraum von einem Jahr fast eine halbe Million Gulden von den zwanzig ausserrhodischen Gemeinden für Armen- und Waisenhauszwecke ausgegeben wurden.

Autorin: Nina Sonderegger, Speicher

Chronologie:

Im 19. Jahrhundert wurde die Fürsorge in allen Kantonen schrittweise vereinheitlicht. Zwar waren die Kantone für Gesetzgebung und Reglementierung der Fürsorge zuständig, doch blieb die Ausübung derselben meistens den Gemeinden überlassen.

1870 bestand in mehreren Kantonen noch kein einheitliches Gesetz zur Fürsorge.

1920 war ein solches ausser im Kanton Appenzell Ausserrhoden überall in Kraft. Das Gesetz deckte folgende Punkte ab: Hilfsinstanzen, Ausmass und Modalitäten der Leistungen, Rückerstattung der Hilfe, Ressourcen, Disziplinarmassnahmen. 

Im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts waren z.T. auf Initiative von Privaten, aber auch der Gemeinden und Kantone, zahlreiche Heime und Anstalten entstanden. Zunächst waren diese Heime für alle Bevölkerungs- und Altersgruppen bestimmt, mit der Zeit spezialisierten sie sich jedoch zunehmend.

Literatur:

Christ, Thierry: Fürsorge. In: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 14.11.2006. http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D25809-1-3.php (25.7.2011).

Schläpfer, Walter: Appenzeller Geschichte, Bd. II. Appenzell Ausserrhoden von 1597 bis zur Gegenwart. Herisau 1972, S. 385-413.

Tobler, Titus: Gassenbettel. In: Appenzellischer Sprachschatz. Zürich 1837, S. 216.

Transkription:

1. Urnäschen, Herisau, Schwellbrunn, Hundweil, Stein, Schönengrund, Waldstatt, Teufen, Bühler, Speicher, Trogen, Rehtobel, Wald, Grub, Heiden, Wolfhalden, Lutzenberg, Walzenhausen, Reuthe, Gais.

2. Laut Hausbesuch von 1830: Einwohner, Gemeindege=nossen

3. Arme: Unterstützung Gensende, In Anstalten Versorgte, total

4. Unkosten von 1830 bis 1831

5. Arme: auf 100 Ein=wohner, auf 100 Ge=meindegenossen

6. Ausgabe auf die Person

7. Armen= und Waisenkapital

8. Mehrere Hülfsquellen

9. Anzahl der ganz Unbeschäftigten

10. Anzahl der dem Bettel Ergebenen: Gemeindegenossen, Beisassen

11. Bieten sich Mittel dar um andern Gemeinden zu helfen?

12. Wird Ansprache auf Hülfe gemacht?

13. Welche Mittel sind aufzufinden, um dem Bettel abzuhelfen? Welche Vorschläge werden deswegen von den Vorgesetzten gemacht?

Urnäschen: Grundsteuer. – Beförderung des Feldbaues und der Viehzucht.

Herisau: Die vermöglichen Gemeinden möchten den ärmern diejenigen Beiträge, die sie zur Verpflegung der Armen nöthig haben, darreichen, oder dass aus dem Landseckel denselben Vorschüsse gemacht wurden. – Handhabungen der polizeilichen Verordnungen, und dass die Bettler in ihre Gemeinden geliefert wurden.

Schwellbrunn: Dass Einigen täglich Nahrungsmittel gereicht und durch die Armenpfleg=schaften für die Arbeit gesorgt würde.

Hundweil: Grundsteuer. – Jeder vermögliche, in einer andern Gemeinde wohnende Hundweiler soll nach Hundweil steuern. – Arbeitsunfähige in Armenanstalten, und Arbeitsscheue in Arbeitshäuser zu versorgen.

Stein: Anordnungen in jeder Gemeinde zu Verfertigung von Haustuch, Kattun, Kölsch […], für den Hausgebrauch, besonders die Armen und Waisen damit zu bekleiden, zu diesem Zweck sollte ein fachkundiger Mann verordnet werden, welcher gegen eine billige Entschädigung den Arbeitsmangelnden solche Arbeit anordnen würde. Arbeitsunfähigen reichlichere Unterstützung.

Schönengrund: Freiwillige Beiträge.

Waldstatt: In den Gemeinden, die ihre Armen nicht selbst zu erhalten im Stande sind, eine genaue Aufsicht vornehmen lassen.- Freiwillige Beiträge von vermög=lichen Gemeinden und Kapitalisten.

Teufen: Erlernung von Handwerken und Stickerei=Arbeiten. - Beförderung des Feldbaues und der Viehzucht.

Bühler: Hebung der Landwirtschaft und des Gewerbfleisses, und dass das, wofür grosse Summen ausser Land gehen, im Land verdient werden möchte.

Speicher: Mit Beding, dass der Bettel aufhörte, wären ohne Zweifel Beiträge zu einer Suppen=Anstalt zu erhalten, wobei aber die Führung eines Registers der Suppenholenden erforderlich wäre und zweckmässig erachtet würde.

Trogen: Die Beisassen in Trogen mögen in ihre Geburtsgemeinden Armensteuern zahlen, weil sie hierfür in Trogen nicht angesprochen werden. – Einführung mehrerer Beschäftigung, als Sticken, Ausbauen […]. Knaben sollen auch zu Erlernung des Maurerhandwerks angehalten werden. – Beförderung des Feld=baues durch Anschaffung von Samen. – Trogner, die im Bettel ergriffen werden, soll man nach Trogen liefern.

Rehtobel: Die Armen theils mehr zur Arbeit anhalten, theils besser unterstützen. – Erlernung von Handwerken, Anschaffung von Arbeit, Ueberlieferung der Bettler in ihre Gemeinden.

Wald: Wald glaubt den eigenen bettelnden Armen Arbeit verschaffen zu können; auch den Beisassen, insofern sie mit Arbeitsgeschirr versehen und für den Anfang unterstützt würden. – Die Bettelnden sollen in ihr Wohnort geliefert, dort verhört, und wenn sie keine Arbeit haben, ihnen solche durch einen Berein von Fabrikanten gegeben werden. – Die reichern Gemeinden möchten die ärmern unterstützen aus freiem Willen.

Grub: Neue Hilfsmittel aufzufinden ist Grub zu schwach an Vermögen. – Scharfe Polizei und dass die Bettler in ihre Gemeinde geliefert werden.

Heiden: Anweisung zum Feldbau, Sticken […]. – Fleissiger Schulbesuch, wo der Jugend Abscheu vor dem Bettel eingeflösst werden sollte. – In bessern Zeiten [Aeufnung] der Armengüter.

Wolfhalden: Den Güterbesitzern anempfehlen, dass sie den Feldbau mehr betreiben, und den Fabrikanten, dass sie die Arbeit im Land verfertigen lassen möchten. – Die Bettelnden sollen in ihre Gemeinden geliefert werden.

Lutzenberg: Anweisung zur Arbeit. Arbeitsunfähige möglichst unterstützen. – Durch Bei=träge der vermöglichen Landleute, welche zur [Aeufnung] der Landwirthschaft, für die Jugend zur Erlernung von Handwerken und Stickerei=Arbeit angewandt werden sollen; dann glauben wir, es könnte durch Belohnungen mit der Zeit dem Bettel vorgebogen werden.

Walzenhausen: Die Armen gehörig unterhalten und so viel möglich beschäftigen. – Kinder schlechter Eltern in Anstalten erziehen oder aufdingen zu lassen. – Die Jugend zu Erlernung von Handwerken und überhaupt dazu anzuhalten, dass sie ihr Brod selbst verdienen können. – Die bestehenden Polizeianstalten, sage Verordnun=gen, besser zu handhaben oder noch zu verschärfen.

Reuthe: Etwas besser unterstützen; einige Bettler müsste man anschliessen. – Beim §.22 der neuen Verfassung verbleiben. Jeder Steuerpflichtige, wohne er, wo er wolle, soll Armensteuern an seine Gemeinde, in die er in armen Tagen auf=genommen werden soll, entrichten.

Gais: Die Arbeitgebenden zu Anschaffung derselben auffordern; hierzu Vereine zur Berathung des Gegenstandes in jeder Gemeinde bilden. – Für unbestimmte Zeit ist Gais bereit, die Steuerpflichtigkeit seiner Beisassen an die betreffenden Geburtsgemeinden abzutreten.

Der immer steigende Preis der Lebensmittel und der äusserst geringe Verdienst bewirkten einen solch schädlichen Gassenbettel, dass auf einen früher gemachten Antrag […] […] Gr. Rath, in Betrachtung der Wichtigkeit des Gegenstandes, den 8. Mai eine Kommission verordnete, mit dem Antrag: Vorschläge zu entwerfen, wie dem überhand genommenen Bettel und dessen schädlichen Folgen vorgebogen werden könnte. Die Kommission fand, dass ehe sie in Verhandlungen eintreten könne, sie sich eine möglichst genaue Kenntnis des Armenwesens jeder Gemeinde verschaffen müsse; entwarf zu dem Entzweck eilf Fragen, welche auf Erkanntnuss […] […] Gr. Rathes von jeder Gemeinde beantwortet und deren Ergebnisse in dieser Tabelle zusammengestellt worden sind.

Kantonsebene: Laut Hausbesuch 1830 (Einwohner.): 39381
Kantonsebene: Laut Hausbesuch 1830 (Gemeindsge=nossen.): 37429

Kantonsebene: Arme (Unterstützung Geniessende): 4757
Kantonsebene: Arme (In Anstalten Versorgte): 581
Kantonsebene: Arme (Total): 5338

Kantonsebene: Unkosten von 1830 bis 1831 in Gulden: 61776 fl.

Kantonsebene: Arme durchschnittlich (auf 100 Einwohner): 13, 5
Kantonsebene: Arme durchschnittlich (auf 100 Ge=meindsgenossen): 14,5

Kantonsebene: Ausgabe au[…] die Person durchschnittlich: 11 fl.
Kantonsebene: Ausgabe au[…] die Person durchschnittlich: 34 fr.

Kantonsebene: Armen- und Waisenkapital: 426564 fl.

Kantonsebene: Mehrere Hülfsquellen: 5030 fl.

Unkosten an:

Urnäschen: im Armengut ausser die Gmeinde, in der Gemeinde, im Armenhaus. Herisau: Armengut, Armen= und Waisen=haus. Hundweil: an 79 Arme. Bühler: Armengut, Armenhaus. Speicher: Armengut, Armenhaus, Besondere Austheil=ungen. Trogen: Armengut, Armenhaus, Waisenhaus. Wald: Armengut, Neujahrsgaben aus=getheilt, Armenhaus. Heiden: Armengut, Armen= und Waisen=haus. Gais: Armengut, Armenhaus.

Armen= und Waisenkapital:

Urnäschen: und 3000 fl. an Lie=genschaften ohne die beträchtlichen Wald=ungen. Herisau: Armengut, Waisenhaus, Armenhaus 85052 fl. Schwellbrunn: Armengut, 3600 fl. Liegenschaft. Schönengrund: Nichts. Teufen: Ohne die Liegenschaft. Speicher: Armengut, Armenhaus, Ohne die Liegenschaft. Trogen: Armengut, Armenhaus, Waisenhaus, Ohne die Güter. Wald: Ohne die Liegenschaft. Heiden: Armengut, Armen= und Waisen=haus, Ohne die Liegenschaft. Wolfhalden: Kirchen= und Armen=gut. Lutzenberg: Worunter 2400 fl. schlecht Kapital an Gmeindgenossen zu Güter=Anhäufung an=gelehnt. Reuthe: Kirchen= und Armengut. Gais: und das Gut.

Mehrere Hilfsquellen:

Urnäschen: Hintersassgeld, Fest= und Hochzeitsgeld. Herisau: Kirchensteuern. Schwellbrunn: Von jed. eingebornen Hochzeiter 2 fl. 42 fr. Hundweil: Nichts. Bühler: Festtagsteuern. Speicher: Fest=, Monat=, Hoch=zeitsteuern und An=deres, Neujahrsteuer, Vermächtnisse z. Aus=theilen an alle Armen in der Gemeinde. Trogen: Neujahr= und Bettag=steuern. Rehetobel: Bettag= und Monat=steuern. Wald: Monat=, Bettag= u. Neujahrsteuern, sodann noch Hoch=zeitgaben, Bussen […] Grub: Monat= und Festtag=steuern. Wolfhalden: Nachtmahlsteuern. Lutzenberg: Armensteuer 188 fl., jährlich von Hun=dert 12 Kr.

Anzahl der ganz Unbeschäftigten:

Urnäschen: keine; aber gerin=gen Lohn u. theu=res Brod. Herisau: Die Spuhler mö=gen Mangel haben an Arbeit. Schwellbrunn: Keine bekannt. Hundweil: 58 Personen mö=gen nicht genug Arbeit haben. Stein: Zwölf. Schönengrund: Keine. Waldstatt: Spuhler haben nur die Hälfte Arbeit. Teufen: Wenige. Bühler: Keine. Speicher: Keine; doch viele ohne hinreichen=den Verdienst. Trogen: Wenige. Rehtobel: Keine. Wald: Wenige Arbeitsfä=hige. Grub: Keine. Walzenhausen: Wenige Erwachsene. Gais: Unbekannt.

Anzahl der dem Bettel Ergebenen (Gemeindsgenossen):

Urnäschen: Circa 42. Schwellbrunn: Unbekannt. Teufen: Unbekannt. Bühler: Wenige. Grub: Unbekannt. Heiden: Eine Familie aus Gewohnheit. Wolfhalden: Einige. Lutzenberg: Keine. Gais: Wenige.

Anzahl der dem Bettel Ergebenen (Beisassen):

Urnäschen: Circa 22. Teufen: Wenige. Speicher: Wenige. Grub: Unbekannt. Lutzenberg: Unbekannt. Reuthe: 1 Familie. Gais: Wenige.

Bieten sich Mittel dar, um andern Gemeinden zu helfen:

Urnäschen, Schwellbrunn, Hundweil, Stein, Schönengrund, Waldstatt, Teufen, Bühler, Rehtobel, Wald, Grub, Wolfhalden, Lutzenberg, Walzenhausen, Reuthe, Gais: Nein. Herisau, Trogen, Heiden, Speicher: Ja.

Wird Ansprache auf Hülfe gemacht:

Urnäschen, Hundweil, Schönengrund, Waldstatt, Grub: Ja. Herisau, Schwellbrunn, Stein, Teufen, Bühler, Speicher, Trogen, Rehtobel, Wald, Heiden, Lutzenberg, Walzenhausen, Reuthe, Gais: Nein. Wolfhalden unbestimmt.

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