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Pfaffenstreich in Oberegg

Thema: Leute

Ort: Oberegg    (Karte anzeigen)

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Datum: --.--.1829

Standort: Kantonsbibliothek Appenzell Ausserrhoden, App 48

Urheber/-in:

Beschreibung:

Achtseitiger Bericht eines unbekannten Autors zum „Pfaffenstreich zu Oberegg, in Innerrhoden“, verfasst 1829. Aus dem Appenzellischen Monatsblatt besonders abgedruckt.

Althauptmann Dr.Sebastian Sonderegger aus Oberegg wurde im Jahr 1825 durch den Pfarrer Johann Baptist Liebherr eigenmächtig exkommuniziert, da Sonderegger an Fasttagen Fleisch gegessen und dies mit den Worten kommentiert hatte, das Verbot des Fleischessens an bestimmten Tagen sei von den Pfarrern diktiert worden. Der Wochenrat zu Appenzell machte diesen Entscheid in Anerkennung Sondereggers als rechtschaffenen Bürgers wieder rückgängig.

Im Herbst 1827 wurde Sonderegger erneut von Pfarrer Liebherr aufgesucht und musste Stellung zu seinem Glauben beziehen. Sonderegger bekannte sich zur Lehre Jesu Christi; auf die Frage, ob er alles glaube, was die römisch-katholische Kirche sage, erwiderte dieser, dass er alles glaube, was mit Gottes Wort und Evangelium bewiesen werden könne, mehr aber nicht. Das Kommunizieren (zum Abendmahl gehen, die Kommunion empfangen) im Sinne Jesu Christi unterstützte er, das Beichten lehnte er dagegen vollends ab.

1829 erkrankte Sonderegger schliesslich so schwer, dass ihm der Arzt riet den Pfarrer zur letzten Beichte zu rufen. Sonderegger liess den Pfarrer tatsächlich rufen, allerdings nur in Privatkleidung. Im Gespräch mit ihm wiederholte er nochmals alles, was er schon im Herbst 1827 gesagt hatte; eine letzte Beichte verweigerte er aber. Zuletzt drohte ihm der Pfarrer, dass er nach seinem Tod keinen Platz im „Gottesacker“ erhalten würde.
Kurz darauf starb Sonderegger und Pfarrer Liebherr weigerte sich Sonderegger nach den Gebräuchen der katholischen Kirche zu begraben. Landammann Eugster zu Appenzell wollte sich nicht einmischen, auch dann nicht, als bei ihm Protest eingelegt wurde. Seiner Meinung nach hätten nur die Geistlichen über solche Angelegenheiten zu verfügen. Der bischöfliche Kommissar, Pfarrer Weishaupt zu Appenzell, ersuchte Pfarrer Liebherr nachzugeben. Dieser wiederum meinte, er könne Sonderegger in der Stille begraben, also ohne Glockengeläut; falls sie sich ansonsten an den Bischof von Thur wendeten, würde sich schon zeigen, wer im Recht sei.
Die Verwandten von Sonderegger wandten sich in der Folge mit der Bitte an den regierenden Hauptmann der reformierten Gemeinde Trogen, den Verstorbenen auf dem Trogener Friedhof aufzunehmen. Dieser versammelte sogleich sämtliche Ortsvorsteher und alle zusammen waren sich einig den verstorbenen Sonderegger auf dem Trogner Friedhof zu beerdigen, da er wegen seiner Rechtschaffenheit sehr anerkannt gewesen war. Da Sonderegger ein Innerrhödler war, befanden die Trogner, sollte noch eine Voranzeige an ein Standeshaupt gemacht werden. Während alle nötigen Vorbereitung zur Beerdigung in Trogen getroffen wurde, redete Pfarrer Liebherr den Verwandten dieses Vorhaben jedoch wieder aus.
Als sich einige Leute aus Trogen zum Leichentransport einfanden, waren keine Träger da und die Verwandten waren zuerst nicht bereit dem Leichenzug zu folgen. Schliesslich machten sie sich dann doch auf den Weg und mit der Zeit wurde der Zug auch immer grösser. Bei der Kirche in Oberegg dann die nächste unschöne Szene: Die Kirchentür war verschlossen und weit und breit kein Messmer in Sicht. Beinahe kam es zum Streit über die Beerdigung Sondereggers, der für die einen ein braver Mann war und für die andern ein „Erzkätzer“. Der Pfarrer zeigte sich vorerst uneinsichtig, später wurde er aber zur Vernunft gebracht, indem ihn ein Bauer an eine alte Geschichte erinnerte, bei der der Pfarrer selbst einmal Schutz gebraucht hatte.

Die Geschichte des Pfaffenstreichs aus dem Innerrhodischen Oberegg diente als Vorlage für Meinrad Inglins "Geschichte eines Schirmflickers" und Xavier Kollers Verfilmung "Das gefrorene Herz".

Geschichte:

Infolge des 2. Landfrieden von 1531 galt unter anderem in Oberegg anstelle des „Kirchhöreprinzips“ das Prinzip der konfessionellen Parität: Katholiken hatten auch als Minderheit das Recht auf die Einrichtung eines eigenen Kults. Deshalb konnte später im Gebiet von Oberegg und Reute die „Landteilung“ 1597 nicht geographisch-territorial vorgenommen werden, da die Konfession jedes einzelnen über die Zugehörigkeit zu Innerrhoden oder Ausserrhoden entschied.

Der Oberegger Sebastian Sonderegger bekannte sich zwar zur katholischen Kirche, kritisierte allerdings indirekt den Priesterstand; er wies darauf hin, dass das Verbot des Fleischessens während der Fastenzeit nicht in der Bibel stünde, sondern alleine von Klerikern diktiert werde. In den Augen des katholischen Pfarrers Liebherr war das Verhalten Sebastian Sondereggers wohl ähnlich provokativ wie dasjenige des Zürcher Reformators Zwingli. Huldrych Zwingli hatte nämlich 1522 in Zürich ebenfalls durch Wurstessen demonstrativ mit dem Fastengebot der Kirche gebrochen; dies war die Einleitung der Zürcher Stadtreformation. Genau wie Zwingli forderte Sonderegger, dass man zur Heiligen Schrift (sola scriptura) und zum Gebot Jesu Christi zurückkehren müsse; die Vermittlung der christlichen Lehre durch einen Priesterstand brauche es nicht.

Pfarrer Liebherr reagierte nicht zimperlich auf die Kritik Sondereggers; dereigenmächtige Ausschluss wurde später denn auch vom appenzellischen Wochenrat widerrufen. Die Weigerung Liebherrs dem verstorbenen Sonderegger ein würdiges christliches Begräbnis abzuhalten war anfangs wohl hauptsächlich ein persönlicher Racheakt. Als dann das Begräbnis im reformierten Trogen abgehalten werden sollte, kam dies einer Demütigung Liebherrs und einer faktischen Untergrabung der Autorität der katholischen Kirche gleich. Pfarrer Liebherrs Überzeugungsakt, den Toten doch in Oberegg zu bestatten, kam  zumindest in diesem Moment einem wenn auch unliebsamen Einvernehmen gleich; Pfarrer Liebherrs eigentlicher Unwille wurde dann aber durch die geschlossenen Kirchtüren und die eigene Abwesenheit bei Ankunft des Leichnams versinnbildlicht. Die Anekdote selbst endet an dieser Stelle, die kirchlichen Reibereien bestanden aber fort. Der Autor bemerkt am Ende nur noch, dass es einen guten Volksunterricht bräuchte, um die Leute nicht nur über ihre Pflichten, sondern auch über ihre Rechte aufzuklären. Gemeint hat er damit wohl das Recht, sich nicht alles von katholischen Pfarrern diktieren zu lassen. Nach Meinung des Autors sollte die Überzeugung gestärkt werden, dass, wer „ehrlich und rechtschaffen, wacker und verständig gelebt habe, Pfaffenruhm und Glockengeklingel entbehren könnte“.

Autorin: Katharina Merian, Speicher

Chronologie:

31.10.1517 Auftakt zur Reformation: Veröffentlichung der Thesen Martin Luthers über das Ablasswesen

1522 Zwinglis Wurstessen in Zürich als demonstrativer Bruch mit Fastengebot; Beginn der Zürcher Stadtreformation

April 1525 Abschaffung der alten Messe in Zürich; erstes Abendmahl nach Zwinglis neuer Ordnung

April 1525 Landsgemeinde führte „Kirchhöreprinzip“ ein: Jede Kirchhöre (Kirchgemeindeversammlung) sollte sich für eine Konfession, womit man das spannungsgeladene konfessionelle Nebeneinander unterbinden wollte

1531 Sieg der Katholiken in der 2. Schlacht von Kappel im Zuge der Gegenreformation; 2. Landfrieden; Prinzip der konfessionellen Parität

1597 „Landteilung“; das Land Appenzell wird getrennt

Literatur:

Bezirk Oberegg AI. http://www.oberegg.ch/xml_1/internet/de/intro.cfm (25.8.2010).

Fellay, Jean-Blaise: Gegenreformation. In: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 20.6.2006. http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D17178.php (25.8.2010).

Fischer, Rainald: Die Kunstdenkmäler des Kantons Appenzell Innerrhoden. Basel 1984, S. 502-504 (Die Kunstdenkmäler der Schweiz, Bd. 74).

Pfister, Ulrich: Konfessionelle Parität. In: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 20.5.2010. http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D30550.php (25.8.2010).

Schnyder, Caroline: Reformation. In: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 20.8.2010. http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D13328.php (25.8.2010).

Zusatztexte:

Gespräch zwischen Pfarrer Liebherr und Sebastian Sonderegger im Herbst 1827 (Textauszug).

Pfarrer. Bastian! Wir kommen, von geistlicher Behörde beauftragt, zu Euch, um von Euch auf folgende drei Fragen Bescheid zu erhalten: 1) Zu welcher Religion bekennt Ihr Euch, zur reformirten, oder zur katholischen? Und was glaubet Ihr, dieses oder jenes?

Sonderegger. Ich glaube an die Lehre Jesu Christi.

Pfarrer. Es ist mir jetzt nicht um diese zu thun.

Sonderegger. Aber mir.

Pfarrer. 2) Glaubet Ihr Alles, was Euch die römisch-katholische Lehre zu glauben befiehlt?

Sonderegger. Alles, was mit Gottes Wort und Evangelium kann bewiesen werden; mehr nicht.

Pfarrer. 3) Wollt Ihr beichten und kommunizieren?

Sonderegger. Sobald diese letztere Handlung in dem Sinn und Geist begangen wird, wie es Jesus Christus verordnet hat, so werde ich es von Herzen thun, je eher, je lieber. Beichten aber werde ich nie; denn ich glaube meine Sünden nur vor Gott bekennen und bereuen zu müssen, und er allein sei es, der dieselben mir vergeben könnte. Überhaupt scheint mir die Beichte keineswegs zur Beförderung der Religiosität und Sittlichkeit, sondern nur zur Befriedigung des Eigennutzes der Geistlichen eingeführt zu sein.

Tags:

Trogen, Text, Leute, Religion, Kirche (evangelisch), Kirche (römisch-katholisch), Landteilung, Konflikt, Oberegg

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