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Titel:

Inzestvorwurf an Oberst Johannes Zellweger-Huber

Thema: Politik

Ort: Trogen    (Karte anzeigen)

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Datum: --.--.1819

Standort: Kantonsbibliothek Appenzell Ausserrhoden, App b 648

Urheber/-in:

Beschreibung:

Karl Müller-Friedberg (1755-1836), ehemaliger Landammann von St.Gallen, berichtet im gedruckten 34-seitigen Bericht „Geschichtliche und aktenmäßige Darstellung des vor Gericht in Appenzell=Ausserrhoden obwaltenden Prozesses des Oberst Zellweger=Huber“ vom Inzestvorwurf an Oberst Johannes Zellweger-Huber (1758–1836). Gemäss diesem Vorwurf soll Zellweger-Huber mit seiner einzigen Tochter Anna Juditha (1788–1874) ein inzestuöses Verhältnis gelebt haben; der Bericht behandelt auch den gerichtlichen Prozess in diesem Fall. Der Autor beschreibt minutiös den zeitlichen Ablauf des Geschehens, welches in die Vorgeschichte, das eigentliche gerichtliche Prozedere und Schlussfolgerungen gegliedert ist.

Zur Vorgeschichte: Wegen Familienstreitigkeiten wechselte der Trogener Johannes Zellweger-Huber mit seiner Familie (vier Söhne, eine Tochter) seinen Wohnort nach St.Gallen. Dort stellte die Familie 1812 eine Haushilfe ein, Friederike Obert aus Durlach, entliess sie aber bereits kurze Zeit später aufgrund ihrer Trunksucht und ihrer losen Zunge. Die nächste Anstellung fand Friederike Obert beim ehemaligen Trogener Nachbarn der Familie Zellweger, bei Landeszeugherrn Michael Tobler; aber auch dort behielt man sie nicht lange. Trotz des gekündigten Anstellungsverhältnisses gelang es Obert, weiterhin mit der kränklichen Tochter der Familie Zellweger, Anna Juditha, in Kontakt zu bleiben. In einem Briefwechsel meinte Obert zu Anna, dass deren Vater, also Johannes Zellweger-Huber, Anna nachstellen würde. Anna Juditha schottete sich in der Folgezeit immer mehr von den Eltern ab; gleichzeitig verbrannte sie auf Anraten Oberts deren Briefe.
1818 heiratete Anna Juditha den Trogener Nachbarssohn Johann Jakob Tobler. Dieser hatte sich von der Ehe eine gute Aussteuer erhofft, welche allerdings weniger hoch ausfiel als erwartet. Die frischangetraute Braut wurde in der Folgezeit von ihrem Ehemann und dessen Mutter so schlecht behandelt, dass sie bereits vier Monate später in ihr Elternhaus zurückkehrte. In dieser Zeit nahm Obert wieder mit Anna Juditha Kontakt auf und versuchte, für deren Briefe Lösegeld einzufordern – Obert hatte die Briefe entgegen ihrer eigenen Empfehlung nicht verbrannt! Anna Juditha fehlten allerdings die nötigen finanziellen Mittel, um das Lösegeld aufzubringen, und ihr Vater Johannes wollte sich nicht auf einen ominösen Handel einlassen.

Der eigentliche Inzestvorwurf: Während des gerichtlichen Scheidungsprozederes tauchten dann die Briefe Anna Judithas, welche Obert aufbewahrt hatte, bei der Familie Tobler auf. Landeszeugherr Michael Tobler verbreitete zwar Gerüchte über die angebliche Blutschande, wagte es aber nicht, seine Schwiegertochter deswegen anzuklagen. Als Johannes Zellweger davon erfuhr, wandte er sich schnell an den Landammann des Kantons Appenzell Ausserrhoden, welcher eine Kommission einsetzte um den Tatbestand zu klären. Mit dem Untersuchungsabschluss der Kommission wurde Zellweger vom Kläger zum Verdächtigen, obwohl er eigentlich nicht der appenzellischen Gerichtsbarkeit unterstand, und Anna Juditha sollte zur Untersuchung erscheinen. Das Gerücht einer Schwangerschaft erwies sich bald als unwahr. Mehrmals befragte man Anna Juditha zum gelegentlich obskuren Inhalt ihrer Briefe. Später wurde sie gar noch vor das Rathaus in Trogen bestellt, wo ihr eine „peinliche Befragung“ (Folter) drohte. Ein Eingreifen des st.gallischen Gerichtes konnte dies jedoch verhindern. Inzwischen liess Zellweger von einer Klage gegen die Familie Tobler ab, um seine Tochter und sich aus der Schusslinie zu nehmen. Dafür zog er Friederike Obert vor das Gericht im Grossherzogentum Baden. Obert musste schliesslich eine schriftliche Erklärung abgeben, dass sie gelogen hatte. Damit wurde der Fall zu den Akten gelegt, die Pfändung von Zellwegers Vermögen blieb aber bestehen.

Analyse des Geschehens: Der unbekannte Autor beklagt in der Fallanalyse vor allem das Fehlen der Gewaltenteilung im Kanton Appenzell Ausserrhoden: Die politische Obrigkeit (Regierungsräte) waren auch Richter im Prozess und diese überschritten ihre Kompetenz, als sie das gerichtliche Prozedere unnötig verlängerten.

In der Kantonsbibliothek sind zwei Exemplare des Berichts vorhanden. Der eine Bericht ist integriert in "Maltens Neueste Weltkunde" und stammt aus dem Jahr 1838. Beim anderen Bericht handelt es sich um einen Sonderdruck, der einzig den Prozess behandelt. Dieses zweite Exemplar wurde im Jahr 1819 gedruckt, dem Prozessjahr.

Geschichte:

„Der Prozeß gegen den Oberst Zellweger-Huber hat seiner Zeit großes Aufsehen erregt. Immer, unter welchem Gesichtspunkte man ihn auch betrachten mag, wird er ein höchst beachtungswerthes Denkmal „demokratischer Gerechtigkeitspflege“, eine recht eigentliche Cause celèbre [sic!] bleiben.“ (Malten, S. 63). Offenbar war der Fall des Inzestvorwurfes in der ganzen Eidgenossenschaft bekannt.

Während sich der Inzestvorwurf im Laufe der Ermittlungen schon bald als Erfindung der ehemaligen Hausangestellten Friederike Aubert/Obert herausstellte und somit die Unschuld des Angeklagten Johannes Zellweger-Huber erwiesen gewesen war, wurde der Prozess von der damaligen politischen und gerichtlichen Obrigkeit unrechtmässig verlängert. Johannes Zellweger-Huber weigerte sich nach dem (vorerst nur) mündlichen Geständnis Auberts einer weiteren gerichtlichen Verfügung nachzukommen und wurde deshalb zu einer Geldstrafe verurteilt. Auch in diesem Punkt widersetzte sich Zellweger, worauf der Fiskus einen Teil von Zellwegers unbeweglichem Eigentum beschlagnahmte. Im Bericht zum Prozess hiess es, dass man wahrscheinlich mit Zellwegers grossem Vermögen die öffentlichen Schulden bezahlen wollte; 100 000 Gulden weniger würden ihn nicht schmerzen.

Ziel des Berichtes war es denn auch, über Wahrheiten und Unwahrheiten in der ganzen Affäre aufzuklären und die Angriffe auf die Person und die Kasse Zellwegers abzuwenden. Schwer beklagt wurde im Bericht vor allem, dass es zur Zeit des Prozesses, also um 1819, noch keine Gewaltenteilung im Kanton Appenzell Ausserrhoden gab.

Autorin: Katharina Merian, Speicher

Chronologie:

1858 Gewaltenteilung in Kantonsverfassung des Kantons Appenzell Ausserrhoden ansatzweise verankert; Kriminal- und Polizeigericht wird aus Mitgliedern des Kleinen Rats gewählt

1876 Ausdrückliche Bestimmung in Ausserrhoder Kantonsverfassung, dass administrative und richterliche Gewalt grundsätzlich getrennt werden

Literatur:

Müller-Friedberg, Karl: Geschichtliche und aktenmässige Darstellung des vor Gericht in Appenzell=Ausserrhoden obwaltenden Prozesses des Oberst Zellweger=Huber. [Trogen] 1819.

Müller-Friedberg, Karl: [Geschichtliche und aktenmässige Darstellung des vor Gericht in Appenzell=Ausserrhoden obwaltenden Prozesses des Oberst Zellweger=Huber]. In: Malten, H. (Hrsg.): Bibliothek der neuesten Weltkunde. Geschichtliche Uebersicht der denkwürdigsten Erscheinungen bei allen Völkern der Erde, ihrem literarischen, politischen und sittlichen Leben. Aarau 1838, S. 65-94. http://books.google.ch/books?id=izgTAAAAYAAJ (23.8.2010).

Schläpfer, Adolf: Die Gewaltenteilung in den Kantonen Appenzell Innerrhoden und Ausserrhoden. Zürich 1948, S. 62-64.

Zellweger, Viktor Eugen: Chronik der Familie Zellweger von Trogen. KBAR

Zusatztexte:

In: Familienchronik von Viktor Eugen Zellweger, Bd. II, S. 238.

„Diese Heirath, die berechnet war, das Geld dieser beiden Familien aufzuhäufen, war keine Liebesheirath +. rächte sich bitter. Die Hochzeit fand am 3. Mey 1818 statt +. das junge Paar fühlte sich bald sehr unglücklich und mit Hülfe einer Madame Aubert, die früher Hausdame bei Frau Oberst Zellweger war +. nun im Dienste der Familie Tobler stand, kam es durch deren unwahre Aussagungen zu einer Scheidung, die im Jahre 1820 ausgesprochen wurde +. zu einem langwierigen Process zwischen den Familien Zellweger +. Tobler.“

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Politik, Recht, Trogen, Bericht, Öffentliche Meinung, Zellweger-Huber Johannes, Verbrechen, Inzest, Gewaltenteilung

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