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Titel:

Protokoll der Landsgemeinde

Thema: Politik

Ort: Appenzell Ausserrhoden    (Karte anzeigen)

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Datum: 10.05.1733

Masse: 20,5 x 17,6 cm

Standort: Kantonsbibliothek Appenzell Ausserrhoden, App b 91

Urheber/-in:

Beschreibung:

Das vierseitige Protokoll zur ordentlichen Landsgemeinde vom 29. April 1733 in Hundwil wurde am 10. Mai 1733 verfasst. Der Verfasser ist unbekannt.

Auf den Seiten zwei bis und vier wird der Verlauf der gehaltenen Landsgemeinde unter zwölf Punkten dokumentiert. Der erste Punkt beschreibt die allgemeine Situation, dann folgen die Abstimmung zur Jahresrechnung, die Verabschiedung von Alt-Landammann Wetter. Landammann, Landweibel und Landschreiber werden neu gewählt. Die Punkte sechs bis zehn beschreiben die Folgen des Landhandels. So werden die Obrigkeit gerügt, der 83. Artikel des Rorschacher Friedens von 1714 abgelehnt, die ausserordentliche Landsgemeinde in Teufen von 1732 erwähnt, eine Amnestie über die Bauernsame verhängt und schliesslich neue Personen in die Regierung gewählt. Die Punkte elf und zwölf schliessen das Landsgemeindeprotokoll mit den Worten, dass das Protokoll einstimmig genehmigt und in Ruhe und Frieden verhandelt worden ist.

Geschichte:

Das Protokoll zur Landsgemeinde von 1733 entstand in der Zeit bürgerkriegsähnlicher Zustände in Appenzell Ausserrhoden. Die äussere Veranlassung zum Streit hatten seit vielen Jahren Zollstreitigkeiten mit der Abtei und der Stadt St. Gallen gegeben. Die Art und Weise, wie dieses Problem durch die Behörden gehandhabt wurde, führte zu einer Staatskrise, die nicht nur die Zollstreitigkeiten, sondern vor allem Kernfragen zur Landsgemeindedemokratie, Informationspflicht und Kompetenzen der Behörden, Recht auf Kritik und Opposition sowie Familien- und Gemeinderivalitäten zu Tage brachte.

1704 mussten sich die Ausserrhoder, welche über die Transitzölle unglücklich waren, davon überzeugen lassen, dass dem Abt von St. Gallen die Kompetenz zur Erhebung der Zölle zustand. Dennoch verharrten sie energisch auf deren Reduktion. Im Zweiten Villmergerkrieg von 1712 verhielten sich die Ausserrhoder zwar neutral, liessen sich aber zwischen 1713 und 1714 an den Rorschacher Verhandlungen vertreten, da der Kriegsverlauf zu Gunsten der Reformierten ausgefallen war. Der Abt von St. Gallen, Fürstabt Leodegar, stand in den Rorschacher Friedensverhandlungen deshalb auf der Seite der Verlierer. Die Ausserrhoder nutzten diese Gelegenheit und legten ihre Begehren zu Tage. Dabei wurden vor allem die gänzliche oder teilweise Aufhebung des Zolls verlangt. Doch keiner dieser Forderungen konnte an den Rorschacher Verhandlungen von 1714 konkret entsprochen werden. Im Gegenteil, es kam der im Landhandel so umstrittene Artikel 83 zustande, welcher Appenzell Ausserrhoden, den Fürstabt und die Stadt St. Gallen dazu verpflichtete, Klagen auf friedlichem Wege zu bereinigen und den Streit von Schiedsrichtern entscheiden zu lassen. Der Gesandtschaft, welche diesen Vertrag und somit den 83. Artikel ratifizierten, gehörten Landammann Laurenz Tanner von Herisau und der Landammann Konrad Zellweger von Trogen an. Diese zwei Familien bildeten später im Landhandel die Partei der „Linden“. Tanner und Zellweger hatten den Vertrag ratifiziert, ohne ihn der Landsgemeinde vorzustellen. Dass das Volk nicht in Kenntnis darüber gesetzt worden war, erzürnte die Appenzeller wodurch die Landsgemeinde des Jahres 1715 einer der unruhigsten des Jahrhunderts wurde. Die „Rebellen“ der Landsgemeinde 1715 wurden strafrechtlich verfolgt, wobei in den Strafurteilen das erste Mal der Begriff der „Linden“ Verwendung fand. Walter Schläpfer hält dazu fest: „Baschon Knöpfel von Herisau hat diejenigen, die der Rebellion nicht zustimmten, als Linde bezeichnet. Die Ausdrücke Harte und Linde waren in der Schweiz schon im Bauernkrieg als Bezeichnungen für die Gegner und Freunde der Obrigkeit gebraucht worden.“

Die Zeit zwischen 1715 und 1732 blieb aufgrund der Strafverfolgungen äusserlich ruhig. Die „Linden“, welche die Regierung stellten, konnten die wachsende Unzufriedenheit der Bevölkerung jedoch nicht gänzlich unterdrücken. Auch innerhalb der Obrigkeit gab es Spannungen, weshalb 1729 Laurenz Wetter („Harter“) an Stelle des verstorbenen Laurenz Tanner zum Landammann gewählt wurde.

1732 eskalierte der Streit um die Zölle erneut. Die neue Regierung („Harte“) war jedoch nicht mehr bereit, Schiedsgerichtsverfahren durchzuführen. Die „Linden“ hielten das für verfassungswidrig, womit sie aber der Volksstimmung keineswegs Rechnung trugen. Die Gegner des Rorschacher Friedens konnten weder durch Mandate noch mittels Strafandrohungen beruhigt werden, worauf der Grosse Rat die Streitigkeiten, welche bereits im September 1732 als „leidiger Landhandel“ bezeichnet worden waren, einen unparteiischen Rat mit Abgeordneten der Gemeinden zu einer Versammlung im Speicher einberuf. Bei dieser Versammlung wurde nach einer ausserordentlichen Landsgemeinde verlangt. Erst am 15. November 1732 konnte eine erzürnte Volksmenge dieses Verlangen jedoch durchsetzen und die denkwürdige Landsgemeinde vom 20. November 1732 in Teufen abhalten.

Die ausserordentliche Landsgemeinde war ein Triumph der „Harten“, da der 83. Artikel des Rorschacher Friedens verworfen, beim Abschluss von Bündnissen keine Instruktionen ohne Einwilligung der Landsgemeinde verlangt wurden und die vom Jahre 1715 Bestraften rehabilitiert werden sollten. Die „Linden“ bezeichneten die ausserordentliche Landsgemeinde jedoch als ungesetzlich und hielten sich nicht an deren Beschlüsse. Die Situation drohte zu eskalieren: Am 28. Dezember 1732 versammelten sich vor Trogen 4000 Mann zum Angriff. Am 5. März 1733 gab es in Gais in einem Nahkampfgetümmel einen Toten und viele Verwundete. Daraufhin rüsteten sich die beiden Parteien zum Krieg, besannen sich im letzten Moment jedoch, da niemand wirklich bereit war, für den 83. Artikel zu sterben.

So fand am 29. April 1733 in Hundwil endlich eine ordentliche Landsgemeinde statt, von der das vorliegende Protokoll zeugt. Die Verhandlungen wickelten sich in dieser sehr gut besuchten Landsgemeinde in Ruhe ab. Alt Landammann Wetter dankte aufgrund seines 80. Altersjahr ab, an seine Stelle wurde sein Sohn Adrian zum regierenden Landammann gewählt. Die an der denkwürdigen Landsgemeinde in Teufen ergangenen Beschlüsse wurden bestätigt und durch drei weitere ergänzt. Im vorliegenden Protokoll werden zwei dieser drei Beschlüsse erwähnt: die General-Amnestie und die Anrufung der Obrigkeit. Auch an dieser Landsgemeinde, wie auch an der ausserordentlichen Landsgemeinde in Teufen fielen alle Beschlüsse zu Gunsten der "Harten" aus. 1734 wurden Landammann Zellweger, Statthalter Zellweger, Seckelmeister Tobler in Tobel und viele andere der „Linden“ auf Lebenszeit aus Rat und Gericht ausgeschlossen. Somit endete die Krise formell, der Landhandel und die Erfahrung von bürgerkriegsähnlichen Zuständen wirkten innenpolitisch jedoch bis ins 19. Jahrhundert nach.

Autorin: Nina Sonderegger, Speicher

Literatur:

Fuchs, Thomas: Landhandel. In: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 14.11.2007. http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D26888.php (1.8.2011).

Schläpfer, Walter: Appenzeller Geschichte, Bd. II. Appenzell Ausserrhoden von 1597 bis zur Gegenwart. Herisau 1972, S. 160-182.

Stadler, Hans: Landsgemeinde. In: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 13.11.2008. http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D10239.php (1.8.2011).

Transkription:

Seite 1

Kurtzer Verlauff, der gehaltenen Lands=Gemeind, zu Hundwil im Lobl. Stand Appen=zell Ausser=Roden, So geschehen Sonntags den 10. Mai, 1733 in guter Ordnung ist verhandlet worden.

Seite 2

Betreffend folgende Puncten.

I. Ist die Lands=Gemeind von samtlichen Land=Leuthen in grosser Anzahl, als noch niemahlen geschehen besucht worden.

II. Tritt Herr Landamann Weter auf den ge=wöhnlichen Stuhl, samt Schreiber und Weibel, halt die Umfragen wegen der Jahr=Rechnung.

III. Bedanckt sich Herr Landamann Weter seines Amts wegen 80. jährigen Alters etc. macht darüber ein Mehr, das der Rath gut befunden, 6. unpartheische Männer, zum Entscheiden, auf den Stuhl zu ordnen, so der Land=Mann fast ein=hellig confirmiert. Diese 6. Männer erschienen dann auf dem Stuhl.

IV. Herr. Landaman Weter macht die Um=frag, in seinem Namen der Land=Weibel, [nm] einen regierenden Landaman zu erwehlen, fast alle Amt

Seite 3

Amt= und Haupt=Leuth rathen auf Herr Major Weter, dieser auf Herr Statthalter Majer, und einige Haupt=Leuth auf Alt=Lands=Fendrich Tan=ner, Hr. Major Weter wird mit wohl ¾ Stimmen zum regierenden Landaman erwehlt. Sein Hr. Vatter erwartet Ihne auf dem Stuhl, übergibt Ihme das Land=Sigel und trittet ab.

V. Wird der alte Landweibel Jacob Jost ab=gesetzt, komt an seine Statt Jacob Signer von Schwelbrunn, und der zu Teuffen erwehlte Land=Schreiber Ulrich Entz wird bestätet.

VI. Wird gemehret ob man zuerst die Ober=keit wolle setzen oder die Puncten, so zu entschei=den, vornemmen, das letstere emportirt weit.

VII. Der Badische 83. Articul komt ins Mehr, wird aber mit wohl 2/3 Stimmen nicht angenommen.

VIII. Alle Puncten die an der Lands=Gemeind zu Teuffen erkennt worden, werden einer nach dem anderen fast einhellig confirmirt.
IX. Mit

Seite 4

IX. Mit wohl 2/3 Stimmen, überlasst man der Oberkeit zu Straffen was während diesem Handel fehlbares ist vorgegangen, bestätet aber, die Am-nistie nur unter der Baursame, von St. Johanni 1732. bis zur Teuffer=Lands=Gemeind, wie es damahlen gut befunden worden die General-Am-nistie aber hat ben weitem nicht mögen gelangen.

X. Die Herren Amt=Leuth vor der Sitteren kommen ins Mehr. Aenderungen sind: Herr Statthalter Oerthler von Teuffen wird abgesetzt, an sein Platz komt Hr. Lands=Haubtmann Gru=ber ab Geiss, Hr. Lands=Fendrich Hoffstetter aus dem Bühler an dessen Stell, und Hr. Alt=Hauptmann Heinrich Lutz von Teuffen wird Lands=Fendrich. Fast allen Erwehlten sind entgegen gesetzt worden Alt=Seckelmeister Tobler von Tobel, und Alt=Lands=Hauptmann Tobler aus dem Rechtobel, aber mit kaum 1/4 Stimmen dahinden geblieben.

XI. Die Lands=Aemter herwerhts sind alle, wie einhellig bestätet worden.

XII. Darüber der End geschworen, alles in Ruhe und Frieden verabhandlet worden.

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gedruckt, Politik, Volksabstimmung, Landsgemeinde, Hundwil, Bericht, Protokoll, Öffentliche Meinung, Staat, Landhandel

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