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Titel:

Begnadigungsgesuch des Otto Lutz aus Walzenhausen

Thema: Leute

Ort: Walzenhausen    (Karte anzeigen)

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Datum: 02.06.1903

Masse: 2 S.

Standort: Kantonsbibliothek Appenzell Ausserrhoden

Urheber/-in: Deucher, Adolf und Gottlieb Ringier

Beschreibung:

Der zweiseitige "Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Übertretung des Bundesgesetzes betreffend Fabrikation und Vertrieb von Zundhölzchen bestraften Otto Lutz, Druckerei in Halden-Walzenhausen" vom 2. Juni 1903 wurde im Bundesblatt 3/22 (1903) abgedruckt.
Otto Lutz aus Walzenhausen wurde "wegen Übertretung des Bundesgesetzes betreffend die Fabrikation und den Vertrieb von Zündhölzchen mit gelbem Phosphor bestraft, weil er am 12. Februar gl[eichen] J[ahre]s ein Päckchen Zündhölzchen verbotener Art im Gewichte von zirka 250 Gramm, das er in Höchst-Vorarlberg gekauft, in die Schweiz eingeführt hatte". Für dieses Vergehen wurde Otto Lutz vom Bezirksgericht des Mittellandes des Kantons Appenzell Ausserrhoden eine Busse von Fr. 100 auferlegt. Da aber "für ihn als Drucker mit kargem Verdienst und als Vater von drei Kindern die Busse einen Schweren Schlag bedeute", stellt er nun "das Gesuch um gnadenweisen Erlass".
Nach einer Prüfung der finanziellen Umstände Lutz stellen der Bundespräsident Deucher und der Kanzler der Eidgenossenschaft Ringier folgenden Antrag an die Bundesversammlung: "Es sei die dem Otto Lutz auferlegte Busse von Fr. 100 auf Fr. 10, bei Nichtbezahlung umgewandelt in zwei Tage Gefängnis, zu ermässigen."

Geschichte:

Obwohl im chinesischen Raum bereits im ausgehenden ersten nachchristlichen Jahrtausend eine Art Streichhölzer - in Schwefel getauchte Kiefernholzspähne - bekannt waren, trat das eigentliche Zündholz seinen Siegeszug in der westlichen Welt erst im 19. Jahrhundert an. Einem englischen Apotheker gelang es in den 1829er Jahren, ein erstes modernes Sterichholz aus der Kombination von Antimomsulfid, Kaliumchlorat, Gummi und Stärke herzustellen, das aber auf Grund seines unregelmässigen Brandes und unangenehmen Geruchs nicht restlos zu überzeugen vermochte. Das Problem wurde im darauffolgenden Jahrzehnt durch die Beigabe von weissem Phosphor - auch gelber Phosphor genannt - behoben. Die Gewinnung weissen Phosphors aus Harn ist jedoch in höchstem Masse gesundheitsschädigend. Regelmässiges einatmen toxischer Phosphordämpfe führt in manchen Fällen zu sog. "Phosphornekrose" - einer klassischen Berufskrankheit der Zündholz-Hersteller - , die erst die äusseren, dann die inneren Organe und Knochen angreift oder zerstört und nicht selten tödlich endet. Aus diesem Grund wurde wiederum gut ein Duzend Jahre später anstelle des weissen Phosphors roter verwendet. Während ersterer sowohl leicht entzündlich - bisweilen sogar explosiv -, als aber auch sehr giftig, ätzend und umweltschädigend ist, besitzt der rote idealerweise nur die erste dieser vier Eigenschaften und wird noch heute bei der Steichholzherstellung verwendet. Gewonnen wird der unbedenkliche rote Phosphor allerdings durch mehrstündiges, luftabgeschlossenes Erhitzen weissen Phosphors. Dies bedeutet für die Herstellung der Zündhölzern einen höheren Arbeitsaufwand und somit höhere Produktionskosten.

Aus diesem Grund wurden erst im letzten Drittel des 19. Jahrhundertsin Ländern wie Finnland, Dänemark, den Niederlande und der Schweiz ein Verbot für die gesundheitsschädigenden und gefährlichen Streichhölzer erlassen. In anderen zentraleuropäischen Ländern, wie beispielsweise Deutschland, wurden sie - vorwiegend aus wirtschafltichen Gründen - erst zu Beginn des 20. Jahrhunderts verboten, als insbesondere die Schwedische Streichholzindustrie bewies, dass auch eine Herstellung mit rotem Phosphor rentierte. Dies unter anderem darum, weil die Zündholzherstellung auf Kosten der Heimarbeit rationalisiert und auch weitgehend monopolisiert wurde. Aus diesen Gründen also war es Otto Lutz aus Walzenhausen am 12. Februar 1903 möglich, im österreichischen Höchst ein Päcklein in der Schweiz verbotener Streichhölzer zu erstehen. Ob dies auf Grund des vermutlich günstigeren Preises geschah oder aber in völliger Unwissenheit - wie der Verurteilte selbst behauptete - bleibt offen.

Autorin: Leandra Naef, Trogen

Literatur:

Amstutz, Walter: Die Schweizerische Zündholzfabrikation, Weinfelden 1928 (Schweizer Industrie- und Handelsstudien 30).

Hohl, Ernst: Die Schweizerische Zündholz-Industrie und -Gesetzgebung. Lachen 1929.

Tags:

Bundesrat, Busse, Begnadigung, Justiz, Bundesversammlung, Streichholzherstellung, Zündholzherstellung, Phosphor

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